EU-Gerichtshof Stabilitätspakt darf nicht umgangen werden

Rückschlag für Deutschlands angespannte Finanzlage: Der Europäische Gerichtshof kippte die Entscheidung der EU-Finanzminister zur Aussetzung der Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich.

Im Streit um die Auslegung des Stabilitätspaktes ist die EU-Kommission als Punktsieger hervorgegangen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte einen Beschluss der EU-Finanzminister, der die Defizit-Strafverfahren gegen Deutschland und Frankreich ausgesetzt hatte. Diese Entscheidung der Minister vom November 2003 sei nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilte das Gericht am Dienstag in Luxemburg. Die EU-Kommission hatte gegen den Ministerbeschluss geklagt.

Der Finanzministerrat durfte sich nicht von den Vorschriften des Euro-Stabilitätspaktes lösen, hieß es zur Begründung. Der Ministerbeschluss beruhe nicht auf einem Vorschlag der EU-Kommission, wie dies der Stabilitätspakt vorsieht.

Das höchste EU-Gericht wies einen Teil der Klage der EU-Kommission hingegen als unzulässig zurück. Die Kommission hatte sich dagegen gewehrt, dass der Finanzministerrat ihre Vorschläge zur Verschärfung der Strafverfahren gegen Deutschland und Frankreich damals zurückgewiesen hatte. Die Zurückweisung der Minister sei mit einer solchen Klage nicht anfechtbar, urteilte das Gericht.

Deutschland und Frankreich drohen Sanktionen

Nach dem Urteil sind die Minister gezwungen, einen neuen Beschluss zu Deutschland und Frankreich zu fällen. Wann dies sein wird, ist derzeit völlig offen. Zentrale Figur ist dabei der derzeitige Vorsitzende des Finanzministerrats, der niederländische Ressortschef Gerrit Zalm.

Mit der Entscheidung der Finanzminister waren Sanktionen für die Defizitsünder Deutschland und Frankreich in weite Ferne gerückt. Damals hatten sich die Regierungen in Berlin und Paris verpflichtet, nach Jahren der Überschreitung die erlaubte Defizit-Grenze 2005 wieder einzuhalten. Sie liegt bei drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).

DPA
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