
1968: Notstandsgesetze
Wegen der schlechten Erfahrungen mit Notverordnungen in der Weimarer Republik waren die Änderungen von 1968 in der Öffentlichkeit extrem umstritten, zehntausende Menschen demonstrierten bei einem sogenannten Sternmarsch auf Bonn dagegen. Im Parlament aber wurde die Einführung einer sogenannten Notstandsverfassung mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Angewandt werden mussten die Regelungen noch nie.
Einige Grundgesetzartikel wurden geändert oder ergänzt. Sie regeln Befugnisse der Staatsorgane bei einem inneren Notstand wie etwa großen Unruhen oder einem äußeren Notstand wie dem sogenannten Spannungsfall kurz vor einem Krieg oder dem Verteidigungsfall. Unter anderem geht es auch darum, wann die Bundeswehr im Innern eingesetzt werden kann, und um Einschränkungen gewisser Grundrechte wie der Freizügigkeit in einem solchen Notfall.
Berühmt wurde der neu hinzugefügte Absatz zum durch die Ewigkeitsklausel geschützten Artikel 20. Ergänzt wurde er um die Definition des Rechts zum Widerstand. Dieses haben alle Deutschen "gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen", wenn "andere Abhilfe nicht möglich ist".
Einige Grundgesetzartikel wurden geändert oder ergänzt. Sie regeln Befugnisse der Staatsorgane bei einem inneren Notstand wie etwa großen Unruhen oder einem äußeren Notstand wie dem sogenannten Spannungsfall kurz vor einem Krieg oder dem Verteidigungsfall. Unter anderem geht es auch darum, wann die Bundeswehr im Innern eingesetzt werden kann, und um Einschränkungen gewisser Grundrechte wie der Freizügigkeit in einem solchen Notfall.
Berühmt wurde der neu hinzugefügte Absatz zum durch die Ewigkeitsklausel geschützten Artikel 20. Ergänzt wurde er um die Definition des Rechts zum Widerstand. Dieses haben alle Deutschen "gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen", wenn "andere Abhilfe nicht möglich ist".
© Klaus Rose / Picture Alliance