
1998: Großer Lauschangriff
"Die Wohnung ist unverletzlich", heißt es im Grundgesetz. 1998 wurde dieser Artikel 13 deutlich ausgeweitet. Die Neuregelungen dienten dem Zweck, Wohnungen beim Verdacht auf bestimmte schwere Straftaten akustisch überwachen zu dürfen.
Nicht alle hatten aber Bestand. 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass der Lauschangriff zwar grundsätzlich bestehen bleiben dürfe, die Regelungen im Einzelnen aber teilweise verfassungswidrig seien. Es stellte höhere Hürden für Abhöraktionen auf. Die Politik passte die Regelungen in der Strafprozessordnung 2005 an.
Nicht alle hatten aber Bestand. 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass der Lauschangriff zwar grundsätzlich bestehen bleiben dürfe, die Regelungen im Einzelnen aber teilweise verfassungswidrig seien. Es stellte höhere Hürden für Abhöraktionen auf. Die Politik passte die Regelungen in der Strafprozessordnung 2005 an.
© Uli Deck / Picture Alliance