
1994: Umweltschutz als Staatsziel
1994 wurde der Umweltschutz als Staatsziel im Grundgesetz festgeschrieben und im Jahr 2002 nach jahrelanger Debatte durch den Tierschutz ergänzt. Die Union war zuerst dagegen, änderte ihre Meinung aber vor allem wegen des sogenannten Schächturteils des Bundesverfassungsgerichts.
Damit hatte das Gericht in Deutschland lebenden muslimischen Metzgern erlaubt, mit einer Ausnahmegenehmigung Schlachttiere aus religiösen Gründen ohne Betäubung mit einem Schnitt durch die Kehle zu töten. Das war zwar laut Tierschutzgesetz verboten, wurde aber durch die im Grundgesetz festgeschriebene Religionsfreiheit aufgehoben.
Damit hatte das Gericht in Deutschland lebenden muslimischen Metzgern erlaubt, mit einer Ausnahmegenehmigung Schlachttiere aus religiösen Gründen ohne Betäubung mit einem Schnitt durch die Kehle zu töten. Das war zwar laut Tierschutzgesetz verboten, wurde aber durch die im Grundgesetz festgeschriebene Religionsfreiheit aufgehoben.
© Sven Hoppe / DPA