Nach dem vorläufigen Stopp des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch das Bundesverfassungsgericht fordert die Unionsfraktion einen Neustart bei dem Vorhaben. Die Entscheidung sei eine schwere Niederlage für die Regierung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), heißt es in einem Antrag der Fraktion, mit dem sich das Parlament am Freitagvormittag befassen sollte. Der Antrag lag der Nachrichtenagentur DPA vor.
Die Gerichtsentscheidung sei auch "ein Ausrufezeichen für das Recht der Abgeordneten" auf eine gründliche Beratung von Gesetzen. Sie zeige zudem, dass Klimaschutz nicht mit der Brechstange gelinge.
In dem Antrag heißt es weiter: "Der schwere Schlag aus Karlsruhe für die Ampel darf nicht zum dauerhaften Rückschlag für Klimaschutz werden. Deshalb reicht es nicht, nun in einem neuen Verfahren einfach dasselbe Gesetz durchzudrücken. Nur mit einem grundlegenden neuen Anlauf in der Sache kann verloren gegangenes Vertrauen wiederhergestellt werden."
Verfasssungsgericht stoppt Heizungsgesetz vorerst
Das Bundesverfassungsgericht hatte das Vorhaben der Ampel-Koalition, das sogenannte Heizungsgesetz am Freitag im Bundestag zu beschließen, im Eilverfahren gestoppt. Millionen von Hausbesitzern und Mietern müssen bis Anfang September auf Klarheit warten, dann wollen SPD, Grüne und FDP nun eines ihrer zentralen Vorhaben für mehr Klimaschutz beschließen.
Die Koalitionsfraktionen betonten, inhaltlich solle es keine Änderungen mehr geben. SPD-Chef Lars Klingbeil sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: "Die Bürgerinnen und Bürger können jetzt planen." Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
"Wenn mehr Zeit gewünscht und erforderlich ist, weil das Gericht es festlegt, dann ist es eben so. Das ist auch kein Beinbruch", sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Donnerstagabend in der ZDF-Sendung "Lanz". Entscheidend sei, dass keine Fraktion, auch die FDP nicht, von dem Gesetz abgerückt sei. "Ich freue mich für die Union, dass sie jetzt Zeit hat, das Gesetz noch mal ausgiebig zu studieren", sagte Habeck.
Unmut über Zeitplan
Der Stopp durch das Gericht löste auch eine Debatte darüber aus, dass Bundestagsabgeordnete mehr Zeit bei zum Teil komplexen Gesetzesverfahren bekommen sollen. Ein CDU-Abgeordneter hatte wegen des engen Zeitplans im Gesetzgebungsverfahren einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt.

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Die Unionsfraktion dringt nun unter anderem auf "seriöse Verfahren" in angemessenen Zeiträumen. In dem Antrag wird zudem gefordert, "ein neues Gebäudeenergiegesetz mit der kommunalen Wärmeplanung zu harmonisieren und zugleich Klarheit über die Förderung der privaten Haushalte bei der Umstellung auf ökologisches Heizen zu schaffen".
Um das umstrittene Heizungsgesetz hatte es monatelange, harte Auseinandersetzungen gegeben. Vor allem die FDP hatte grundlegende Nachbesserungen am ursprünglichen Gesetzentwurf verlangt. Noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampel Mitte Juni weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten "Leitplanken" festhielt - ein sehr ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.
Die Koalitionsfraktionen legten dann dem Bundestag am Freitag vergangener Woche Änderungsanträge zum ursprünglichen Gesetzentwurf vor. Es folgte eine erneute Expertenanhörung an diesem Montag. Am Freitag sollte das Heizungsgesetz dann im Bundestag beschlossen werden. Die Opposition hatte den engen Zeitplan heftig kritisiert.
Das Heizungsgesetz sieht im Kern vor, dass Hausbesitzer mehr Zeit bekommen sollen für den Heizungstausch, der ein wesentlicher Beitrag sein soll für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor. Nach dem GEG sollen künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Die Regelungen sollen aber von 2024 an unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten.
Opposition beklagt sich über Umgang
Der Chef der CSU-Abgeordneten im Bundestag, Alexander Dobrindt, sieht die Zusammenarbeit zwischen Koalition und Opposition belastet. "Wir haben derzeit ein vergiftetes Klima im Bundestag, wie ich es noch nicht erlebt habe", sagte Dobrindt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Jeden Tag erfahren wir, dass die Koalitionsfraktionen jedes Verständnis für einen ordentlichen Umgang mit der Opposition verloren oder sogar bewusst abgelegt haben. Diese atmosphärischen Störungen wirken nach und hinterlassen bleibende Schäden zwischen den Fraktionen." Ähnlich hatte sich zuvor bereits Unionsfraktionschef Friedrich Merz geäußert.
Hier gibt es Geld vom Staat für die Haussanierung

Behörden lieben Abkürzungen. Wer sich wegen des Gebäude-Energie-Gesetzes GEG mit der Sanierung seiner Immobilie beschäftigt, stößt schnell auf die nächste Abkürzung: BEG – die Bundesförderung für effiziente Gebäude. In der BEG sind die zahlreichen früheren Einzelförderungen von energetischen Sanierungen zusammengefasst. Die meisten Hausbesitzer und Eigentümergemeinschaften fallen in die Regelungen des BEG-EM, der Bundesförderung für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung. Da der Gesetzgeber das BEG laufend erneuert sind weitere Abkürzungen hinzugekommen. Ab Januar 2024 hat das "BEG-PT" das BEG-EM ersetzt. PT steht für Prüftool und ist ein eher behördeninterner Hinweis auf das neu eingeführte digitale Prüfverfahren. Für Verbraucher interessanter ist das im Juli 2024 eingeführte "BEG-ZB", einer Förderung für Haushalte unterhalb von 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommens.
Die Förderungen von Einzelmaßnahmen liegt seit 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA. Einzelmaßnahmen sind zum Beispiel die Dämmung, der Einbau wärmeisolierender Fenster oder der Austausch von Öl- oder Gas-Heizungen gegen Wärmepumpen. Dabei übernimmt die BAFA einen bestimmten Prozentsatz der Rechnungen. Was dafür zu tun ist, erklärt die BAFA Schritt für Schritt hier.
Was wie und in welchem Umfang gefördert wird, ist mitunter komplex, vor allem wenn die Arbeiten verschiedene Gewerke umfassen. Grundsätzlich gilt: Die förderfähigen Kosten sind bei 60.000 Euro pro Jahr auf zehn Jahre gedeckelt, insgesamt also 600.000 Euro. Für alle, die sich bereits mit der energetischen Sanierung ihres Haues beschäftig haben, hat die BAFA eine umfangreiche FAQ zusammengestellt.
Der "Rheinischen Post" sagte der CDU-Vorsitzende nun in Richtung Bärbel Bas: "Vielleicht ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch eine Ermutigung für die Bundestagspräsidentin, in Zukunft stärker darauf zu achten, dass die Rechte einzelner Abgeordneter und der Minderheiten besser geschützt werden." Das Bundesverfassungsgericht habe jetzt die Arbeit übernommen, "die eigentlich das Parlament selbst hätte übernehmen müssen". Bas selbst sprach am Donnerstagabend im ZDF-"heute journal" mit Blick auf die Entscheidung von einer ernstzunehmenden Mahnung.
Die CDU/CSU-Fraktion war am Mittwoch mit dem Versuch gescheitert, im Bundestag einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Steuerskandals bei der Hamburger Warburg-Bank einzusetzen. Die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP stimmten dagegen. Der Vorgang ist absolut ungewöhnlich. Untersuchungsausschüsse gelten als eines der wichtigsten Minderheitenrechte im Bundestag.