Erdogan-Beleidigung Gauck mischt sich in Böhmermann-Debatte ein

Die höchste Repräsentanz einer Demokratie verdiene mindestens so viel Ehrerbietung wie ein König, findet Joachim Gauck. Eine Abschaffung des Beleidigungs-Strafparagrafen müsse daher sorgfältig überlegt werden.

Bundespräsident Joachim Gauck bremst in der Debatte über eine Abschaffung des Paragrafen 90, der das strafrechtliche Vorgehen bei einer Beleidigung eines Bundespräsidenten regelt. "Vielleicht machen sich nicht alle Menschen bewusst, dass die höchste Repräsentanz einer Republik, einer Demokratie doch mindestens so viel Ehrerbietung verdient, wie es ein gekröntes Haupt verdient", sagte Gauck in einem Deutschlandfunk-Interview, das am Sonntag gesendet werden soll.  Die Rechtsordnung betone den Respekt, den man Personen schuldig sei, die eine Demokratie gestalteten und verantworteten, sagte er laut Vorabbericht vom Freitag.

Kanzlerin Angela Merkel hatte die deutsche Justiz ermächtigt, gegen den Moderator Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan zu ermitteln. Den betreffenden Paragrafen 103 des Strafgesetzbuchs, der die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter unter Strafe stellt, will die große Koalition zum 1. Januar 2018 abschaffen. Es gibt aber auch Forderungen nach einer schnelleren Streichung.

Joachim Gauck braucht angeblich keinen Paragrafen 90

"Ich persönlich brauche keine Lex Gauck", sagte der Bundespräsident bezüglich der ebenfalls diskutierten Streichung des Paragrafen 90, der die Verunglimpfung des Bundespräsidenten unter Strafe stellt. Er habe davon auch noch nicht Gebrauch gemacht. Die Bundesregierung lehnt eine Streichung des Paragrafen 90 ab.

DPA · Reuters
ivi