Leutheusser-Schnarrenberger Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit geplant

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will Journalisten und deren Informanten besser vor Zugriffen der Staatsanwaltschaft schützen.

Mit einem "Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit" schaffe die Regierung die Rahmenbedingungen dafür, sagte die FDP-Politikerin der Zeitung "Welt am Sonntag". Das Gesetz schließe das Einfallstor für Ermittlungen wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat und verschärfe die Regelungen zur Beschlagnahme. "Danach macht sich kein Journalist mehr strafbar, wenn er lediglich ihm zugespieltes Material veröffentlicht", sagte die Ministerin. Medien müssten frei und ungehindert ihrer Aufgabe nachkommen können, staatliches Handeln zu kontrollieren und Missstände aufzudecken.

Der Gesetzentwurf, mit dem Leutheusser-Schnarrenberger die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem so genannten "Cicero"-Urteil aus dem Jahr 2007 umsetzt, ist laut "Welt am Sonntag" derzeit noch in der Abstimmung mit den anderen Ministerien. Einwände der anderen Häuser erwarte das Justizressort nicht, da das Projekt im Koalitionsvertrag zwischen Union und FDP verabredet sei. Noch vor der Sommerpause solle sich das Kabinett damit befassen. Leutheusser-Schnarrenberger sehe den Entwurf als Teil ihres Vorhabens einer "Neuausrichtung der Rechtspolitik" durch Stärkung der Bürgerrechte.

Derzeit wird im Strafgesetzbuch Amtsträgern, die ein Dienstgeheimnis verraten, mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren gedroht. Bislang haben Staatsanwaltschaften unter Verweis auf eine mutmaßliche Beihilfe zum Geheimnisverrat auch Durchsuchungen von Redaktionen vorgenommen, um die Informanten vertraulich eingestufter Inhalte herauszufinden. Die Definition einer strafbewehrten Beihilfehandlung wird dem Vorabbericht zufolge im neuen Gesetzestext deutlich eingeschränkt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2007 entschieden, dass der bloße Verdacht, dass ein Journalist Beihilfe zum Geheimnisverrat geleistet haben könnte, für einen Durchsuchungsbefehl nicht ausreiche. Das Gericht erklärte damit die Durchsuchung der Redaktion des Magazins "Cicero" wegen der Veröffentlichung geheimer BKA-Informationen für verfassungswidrig. Zugleich betonten die Richter, dass Razzien bei Journalisten unzulässig sind, wenn sie allein dazu dienen, die Identität eines Informanten zu ermitteln.

Reuters
AFP, Reuters