Herbe Verluste für die Linke bei der Bundestagswahl: Sie kommt laut vorläufigem amtlichen Endergebnis auf nur 4,9 Prozent – ein Verlust von 4,3 Prozentpunkten im Vergleich zur letzten Bundestagswahl 2017.
Damit wäre die Partei eigentlich nicht mehr im Bundestag vertreten. In Deutschland gilt eine Fünf-Prozent-Klausel für Wahlen zum Bundestag und für die Landtage. Parteien, die unter dieser Grenze landen, dürfen nicht in die Parlamente einziehen. Ausnahmen gibt es für Minderheitenparteien wie den SSW in Schleswig-Holstein.
Dennoch kann die Linke laut vorläufigem Ergebnis mit 39 Abgeordneten in den neuen Bundestag einziehen. Wie ist das möglich?
Drei Direktmandate bringen Linke in Bundestag
Das liegt an den Direktmandaten und der sogenannten Grundmandatsklausel: Die Linke hat nämlich mindestens drei Direktmandate geholt. Sie wird deshalb auch dann im neuen Bundestag wieder in Fraktionsstärke vertreten sein. Erreicht eine Partei nämlich drei oder mehr Direktmandate, erfolgt eine Mandatsvergabe nach Zweitstimmenergebnis – auch wenn dieses unter fünf Prozent liegt.

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Die Abgeordneten Gregor Gysi und Gesine Lötzsch in Berlin sowie Sören Pellmann in Leipzig verteidigten ihre Direktmandate, wie die Auszählung aller Stimmen in ihren Wahlkreisen ergab. Dagegen verlor die Berliner Abgeordnete Petra Pau ihr Direktmandat; und nach Auszählung fast aller Erststimmen galt das auch für das bisherige fünfte Direktmandat der Linken, ebenfalls in Berlin. Damit ist es nun unerheblich, ob die Linke mit ihrem Zweitstimmenergebnis die Fünf-Prozent-Hürde nimmt.
Die Linke, damals noch PDS, hat davon schon einmal profitiert: 1994 kam sie auf nur 4,4 Prozent der gültigen Zweitstimmen, bekam dann aber wegen vier Direktmandaten auch 26 Landeslistensitze.