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Nach Kölner Gerichtsurteil Union und FDP fordern schnelles Beschneidungsgesetz

Die Empörung über das Beschneidungsurteil zeigt Wirkung: Die Koalitionsfraktionen haben sich dafür eingesetzt, schon im Herbst einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, der den medizinischen Eingriff erlauben soll.

Die Fraktionen von Union und FDP fordern von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Beschneidung schon für den Herbst. Diese solle Straffreiheit für die "medizinisch fachgerechte" Beschneidung von Jungen garantieren, heißt es in einem Entschließungsantrag, aus dem die "Neue Osnabrücker Zeitung" zitiert. Union und FDP setzen demnach darauf, dass sich SPD und Grüne dem Vorschlag anschließen. Dieser soll an diesem Donnerstag in den Bundestag eingebracht werden.

Der Deutsche Bundestag sei der Auffassung, "dass auch künftig die Beschneidung von Jungen in Deutschland straffrei möglich sein muss", heißt es in dem Antrag. Die künftige Regelung müsse eine "praktische Konkordanz" zwischen dem Kindeswohl, der Religionsfreiheit und dem Recht der Eltern auf religiöse Erziehung herstellen.

Die Beschneidung von Jungen verteidigen die Abgeordneten in dem Entwurf als "Jahrtausende alte Praxis, die weltweit akzeptiert" werde. Diese sei "nicht vergleichbar mit nachhaltig schädlichen und sittenwidrigen Eingriffen in die körperliche Integrität von Kindern und Jugendlichen wie etwa die weibliche Genitalverstümmelung, die wir verurteilen".

Israelischer Botschafter lobt Absichten des Bundestags

Der israelische Botschafter äußerte sich in der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" lobend über die parteiübergreifenden Bemühungen des Bundestages, die Beschneidung von Jungen künftig straffrei zu stellen. Er habe den Eindruck, alle relevanten Institutionen in Deutschland seien sich des Problems sehr bewusst, sagte Yakov Hadas-Handelsman. "Ich vertraue darauf, dass eine Lösung im Dienste der Religionsfreiheit gefunden und umgesetzt wird." Dies werde Juden in Deutschland ebenso helfen wie Muslimen.

Der Diplomat fügte hinzu, aus seiner Sicht wäre die Religionsfreiheit in Deutschland ernsthaft in Gefahr geraten, wenn sich die Rechtsansicht des Kölner Landgerichts durchgesetzt hätte. Das Gericht hatte Beschneidungen kürzlich als Körperverletzung gewertet und damit einen Proteststurm ausgelöst.

mlr/DPA DPA

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