Die nordrhein-westfälische Landesregierung von SPD und Grünen hat im Rechtsstreit um ihren Nachtragshaushalt für 2010 eine klare Niederlage erlitten. Der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster erklärte das Zahlenwerk mit einer erheblichen Neuverschuldung am Dienstag für verfassungswidrig. Es gab damit einer Klage der Landtagsfraktionen von CDU und FDP statt.
Nach Überzeugung der Richter ist das Gesetz zum Nachtragshaushalt verfassungswidrig, weil die Kreditaufnahme die Höhe der Investitionen überschreitet. Dies sei nur bei einer Störung des wirtschaftlichen Gleichgewichtes gesetzeskonform. Der Gesetzgeber habe nicht ausreichend begründet, dass die höheren Schulden zur Stabilisierung der Konjunktur notwendig seien. Im Jahr 2010 sei Deutschland wieder im Aufschwung gewesen. Außerdem trage die Erhöhung der Rücklage für die angeschlagene WestLB um 1,3 Milliarden Euro aus Krediten dem Gebot der Wirtschaftlichkeit nicht hinreichend Rechnung.
Neuwahlen möglich
Das Urteil könnte die Auflösung des Landtags und Neuwahlen zur Folge haben. CDU und FDP haben geklagt, weil sie den Haushalt mit einer Rekord-Neuverschuldung von 7,1 Milliarden Euro für verfassungswidrig halten. In den vergangenen Tagen haben sich SPD und CDU gegenseitig mit der Auflösung des Landtags gedroht. Die SPD will eine Neuwahl, falls die CDU auch gegen den Haushalt 2011 klagen sollte. Die CDU will das Parlament auflösen lassen, wenn die Landesregierung gegen Sparvorgaben der Verfassungsrichter verstößt.
SPD und Grüne regieren in NRW mit einem Minderheitskabinett.