Im Prozess um herabwürdigende Äußerungen über Flüchtlinge ist der Gründer der fremdenfeindlichen Pegida-Bewegung, Lutz Bachmann, wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das Dresdner Amtsgericht verhängte 120 Tagessätze zu je 80 Euro, insgesamt 9600 Euro, gegen den Chef des islam- und fremdenfeindlichen Bündnisses.
Richter Hans Hlavka ließ unter Verweis auf Zeugen keinen Zweifel daran, dass er den 43-Jährigen für den Autor der Facebook-Kommentare hält, in denen Flüchtlinge herabgewürdigt wurden und zum Hass gegen sie angestachelt wurde.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung gefordert. Sie will eine Revision prüfen. Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt. Bachmann nahm die Entscheidung emotionslos auf und äußerte sich nicht.
Asylbewerber als "Dreckspack" beschimpft
Der Anklage zufolge soll Bachmann im September 2014 auf seiner Facebook-Seite Flüchtlinge und Asylbewerber als "Gelumpe", "Viehzeug" und "Dreckspack" beschimpft haben. Nach Überzeugung der Verteidigung stammten die Einträge von einem Unbekannten.
Bachmann hatte bestritten, dass diese Posts von ihm stammten. Richter Hlavka wertete aber Bachmanns Erklärung dazu bei einer Pegida-Kundgebung als "klares Schuldeingeständnis". Der Angeklagte könne sich nicht auf Meinungsfreiheit berufen. "Wenn ein Gesetz verletzt wird, dann gibt es keine Meinungsfreiheit", betonte der Richter. Bachmann habe Flüchtlinge in ihrer Menschenwürde herabgesetzt und dadurch den öffentlichen Frieden gestört, sagte er.
Lutz Bachmann wegen Drogenhandel und Körperverletzung vorbestraft
Bachmann ist bereits wegen verschiedener Delikte wie Drogenhandel, Diebstahl und Körperverletzung vorbestraft. Die Pegida-Bewegung geht seit Oktober 2014 in Dresden fast wöchentlich auf die Straße und macht Stimmung gegen Muslime, Flüchtlinge, Politiker und Medien.
