Aktivisten des "Peng!-Kollektivs" und der "Polizeiklasse" haben die sogenannte "Cop Map" ins Leben gerufen. Auf der neuen Webseite www.drohende-gefahr.de können Bürger anonym Polizisten und Aktivitäten der Polizei in einer Online-Karte melden beziehungsweise direkt eintragen. Unter dem Motto "Melde Cops in deiner Nähe" können Nutzer der Karte zum Beispiel Personenkontrollen, Streifenwagen oder sogar Zivilpolizisten melden. Wie ein auf der Webseite eingebautes Youtube-Video zeigt, versteht sich das Projekt im Wesentlichen als Antwort auf "Racial Profiling" – dem gezielten Verdächtigen von Personen aufgrund ihrer Hautfarbe oder ihrer Herkunft – und die Ausweitung polizeilicher Befugnisse. Ein besonderes Dorn im Auge der Aktivisten ist dabei das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) in Bayern. (Lesen Sie hier, was das bayerische PAG beinhaltet und warum es viel Kritik hervorgerufen hat.)
In dem Zwei-Minuten-Video ist von einer "überall drohenden Gefahr" die Rede. Gemeint sind Einsätze und Überwachungsaktionen der deutschen Polizei. Verschiedene Personen mit Migrationshintergrund berichten von ihrer Angst vor der Polizei. Danach schildern ein Journalist und ein Programmierer Polizeiaktionen, die gegen sie unternommen worden sein sollen. Auch ein Holocaust-Überlebender kommt in dem emotional geschnittenen Video zu Wort und fragt: "Sind wir wirklich so naiv, dass wir meinen, dass diejenigen, die immer mehr Macht bekommen, diese nicht auch ausnutzen?" Nach Ansicht der Aktivisten war es deshalb an der Zeit, die neue Melde-Plattform für Orte, "wo Gefahr durch die Polizei droht", ins Leben zu rufen.
Das sagt das "Peng!-Kollektiv" zu der Aktion
Nina Los vom "Peng!-Kollektiv" erklärt auf stern-Anfrage, dass man sichtbar machen wolle, dass die Polizei für einige Menschen kein Freund und Helfer ist, sondern eine Gefahr. Das bayerische PAG habe alles "noch viel schlimmer" gemacht. "Wir dachten, es ist Zeit für eine kritische Auseinandersetzung mit der Institution und wollten gleichzeitig ein Tool entwicklen, damit Menschen bewusst mit der Gefahr durch die Polizei umgehen können", so die Aktivistin. Das "Peng!-Kollektiv" ist in der Vergangenheit immer wieder mit medienwirksamen Aktionen aufgefallen. 2016 zum Beispiel warf eine "Peng!"-Aktivistin der AfD-Politikerin Beatrix von Storch eine Torte ins Gesicht. Zur Bayern-Wahl verbreitete das Kollektiv Wahlplakate, die unter anderem CSU-Politiker Markus Söder mit dem Spruch "Mehr Faschismus wagen" zeigten.
"Cop Map": Mehr als nur eine Spaßaktion von Aktivisten
Also alles nur eine medienwirksame Spaßaktion? So wollen die Aktivisten ihre "Cop Map" keinesfalls verstanden wissen. Das Tool sei ein ernstgemeintes Projekt, das weltweit funktioniere und langfristig online bleiben soll, sagt Nina Los. Werde die Karte akkurat gepflegt, könnten beispielsweise Opfer von "Racial Profiling" künftig die Orte, wo die Polizei besonders aktiv ist, meiden. Außerdem werde mit der neuen Karte die Debatte über "Racial Profiling" befeuert. Auch das wäre schon ein Erfolg der Aktion. Rechtliche Schritte gegen die Melde-Plattform von Seiten der Polizei befürchten die Aktivisten nicht. Die Aktion sei schließlich "komplett legal".

Polizei kritisiert: "Sämtliche Polizisten unter Generalverdacht rechtswidrigen Verhaltens"
Auf Anfrage des stern erklärt die Pressestelle des bayrischen Staatsministerium des Innern und für Integration, dass das Misstrauen gegenüber der bayerischen Polizei, das durch die neue Plattform entstehe, nur "schwer nachvollziehbar" sei und sämtliche Polizisten unter "Generalverdacht rechtswidrigen Verhaltens" stelle. Auch den zentralen Vorwurf der Aktivisten vom "Peng!-Kollektiv" und "Polizeiklasse" des "Racial Profilings" weist die Pressestelle entschieden zurück. Eine Sprecherin erklärt, dass diskriminierendes Vorgehen rechtswidrig sei und bei der bayerischen Polizei nicht durchgeführt werde.
Juristischen Ärger haben die Projektleiter von "Cop Map" trotzdem nicht zu befürchten. Nach aktuellem Stand wolle man, so das bayrische Staatsministerium des Innern und für Integration, nicht rechtlich gegen die Webseite vorgehen: "Soweit in der Karte lediglich öffentlich zugängliche Informationen, die von jedermann wahrgenommen werden können, angezeigt werden, dürfte die Aktion grundsätzlich keinen rechtlichen Bedenken begegnen." Die Grenze sei aber dort erreicht, wo polizeiliche Einsätze behindert oder gar Strafverfolgungsmaßnahmen vereitelt werden.
