RAF-Prozess Schlacht im Hochsicherheitstrakt

Die Urteile am Ende des ersten großen RAF-Prozesses lauteten drei Mal lebenslänglich für Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe. Das Verfahren war gepägt von heftigen Auseinandersetzungen, einem Abhörskandal und dem Selbstmord von Ulrike Meinhof.

"Die Angeklagten sind schuldig, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Jeder Angeklagte wird zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt." Mit diesen Worten endet vor 30 Jahren der erste große Prozess gegen die Rote Armee Fraktion (RAF). Am 28. April 1977 werden im Hochsicherheitstrakt der Justizvollzugsanstalt in Stuttgart-Stammheim Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe nach fast zwei Jahren Verhandlungsdauer des Mordes und versuchten Mordes in mehreren Fällen schuldig gesprochen. Sie hätten Anfang der 70er Jahre insgesamt vier Menschen getötet und versucht, 34 Menschen umzubringen. Schwerwiegendster Schuldvorwurf sind elf Sprengstoffanschläge im Mai 1972 unter anderem auf das amerikanische Hauptquartier in Heidelberg und in Frankfurt.

Das Urteil und seine Begründung verkündet der Vorsitzende Richter des Zweiten Strafsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart, Eberhard Foth, fast drei Stunden lang vor leerer Anklagebank. Denn die Terroristen waren zuvor in einen Hungerstreik getreten, um sich gegen ihre Haftbedingungen zu wehren. Gut einen Monat vor Verkündung des Urteils war bekannt geworden, dass die Ermittlungsbehörden Gespräche zwischen den Angeklagten und ihren Verteidigern abgehört hatten.

Ensslins Verteidiger heißt Otto Schily

Daraufhin zieht Ensslins Verteidiger Otto Schily unter Protest aus dem Gerichtssaal aus. Denn die von der Landesregierung kurz zuvor eingeräumte Abhöraktion zerstöre "systematisch alle rechtsstaatlichen Garantien". Schily will nach Bekanntwerden des Abhörskandals das Verfahren unterbrechen lassen. Als der Vorsitzende Richter Foth dies ablehnt und mit der Vernehmung eines Zeugen fortfährt, steht der spätere Bundesinnenminister auf, nimmt seine Akten und verlässt den Saal.

Die Szene ist symptomatisch für die insgesamt 192 Verhandlungstage in der "Mehrzweckhalle" der zur Festung ausgebauten Strafanstalt. Gleich zu Beginn kommt es zum juristischen Schlagabtausch über die Zulassung von Baaders Wahlverteidiger Klaus Croissant, Kurt Groenewold und Christian Ströbele. Sie bleiben vom Verfahren ausgeschlossen.

Heftige Auseinandersetzungen mit dem Richter

Schon die ersten Prozesstage sind geprägt von heftigen Auseinandersetzungen zwischen den Angeklagten und dem Vorsitzenden Richter, der zu Beginn noch Theodor Prinzing heißt. Er wird aber im Januar 1977 nach dem 85. Befangenheitsantrag der Verteidigung von Foth abgelöst.

Der Prozess ist auch in anderer Hinsicht einzigartig: Die Kosten belaufen sich auf etwa 20 Millionen Mark (10,2 Millionen Euro) - mehr als die Hälfte entfallen auf das eigens erstellte Gerichtsgebäude. Rund 20.000 Besucher verfolgen den Prozess. Die Sicherheitsbeamten leisten 200.000 Dienststunden. Das Gerichtsprotokoll füllt am Ende 15.000 Seiten.

Meinhof und Meins sterben während des Prozesses

Dramatische Ereignisse begleiten das gesamte Verfahren. Ulrike Meinhof, die zu Prozessbeginn am 21. Mai 1975 ebenfalls vor Gericht steht, wird am 9. Mai 1976 erhängt in ihrer Zelle gefunden. Der ebenfalls angeklagte Holger Meins stirbt schon vor Prozessbeginn am 9. November 1974 an den Folgen eines Hungerstreik.

21 Tage vor Verkündung des Urteils - am 7. April 1977 - wird in Karlsruhe Generalbundesanwalt Siegfried Buback in seinem Dienstwagen erschossen. Vom Rücksitz eines Motorrades aus feuert ein bis heute nicht genau ermittelter Terrorist mit einer automatischen Waffe mehrere Schüsse in Fenster und Seitentür des Autos. Buback und sein Fahrer Wolfgang Göbel sterben sofort. Ein weiterer Beamter, Georg Wurster, erliegt später seinen Verletzungen. Nach einem "Spiegel"- Bericht könnte der Täter das RAF-Mitglied Stefan Wisniewski gewesen sein.

Danach geht das Morden weiter

Es bleiben im Jahr 1977 nicht die letzten Toten in der blutigen Auseinandersetzung zwischen RAF und Staat. Bei der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer sterben am 5. September in Köln dessen Fahrer und drei Leibwächter im Kugelhagel eines Terrorkommandos. Mit Schleyer will die RAF die Stammheimer Gefangenen freipressen, aber die Bundesregierung bleibt hart.

Daher entführen wenige Wochen später Terroristen die Lufthansa- Maschine "Landshut". Am 16. Oktober erschießen sie den Piloten des in Mogadischu in Somalia gelandeten Flugzeugs. Zwei Tage später stürmt ein GSG-9-Kommando die Maschine. Drei der vier Terroristen kommen ums Leben. Kurz darauf begehen Baader, Ensslin und Raspe in Stammheim Selbstmord. Schleyers Leiche wird am 19. Oktober im Kofferraum eines Autos im Elsaß gefunden.

Edgar Neumann/DPA DPA

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