Im Ringen um eine Reform der Jobcenter zeichnet sich eine endgültige Einigung ab. In einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe verständigten sich Union, FDP und SPD in der Nacht zum Samstag im Grundsatz auf eine Reform, wie eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagte. Am Mittwoch soll das Ergebnis in einem Spitzengespräch besiegelt werden.
Mit der Einigung solle "die Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand gewährleistet werden", sagte die Sprecherin des Arbeitsministeriums. An der Arbeitsgruppe waren neben dem Ministerium auch Vertreter der Länder sowie die Fraktionen von Union, FDP und SPD beteiligt. Das Ministerium soll den Angaben zufolge auf Grundlage der Verständigung nun konkrete Gesetzestexte erarbeiten. Voraussichtlich schon am Mittwoch solle dann eine politische Spitzengruppe dem Kompromiss endgültig zustimmen. An dem Spitzentreffen sollen unter anderem Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) und SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier teilnehmen.
Die Arbeitsgruppe einigte sich nach Angaben aus Teilnehmerkreisen unter anderem auf eine Grundgesetzänderung für den Erhalt der Jobcenter. In den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) aus Kommunen und Arbeitsagenturen werden die Langzeitarbeitslosen und ihre Familien betreut. Zudem soll die Zahl der Optionskommunen, in denen Landkreise und Städte in Eigenregie ohne die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Hartz-IV-Empfänger betreuen, von 69 auf 110 erhöht werden.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Organisation der Hilfen für Langzeitsarbeitslose bis zum 1. Januar 2011 auf eine neue Grundlage gestellt werden. Für die Grundgesetzänderung, die den Erhalt der Jobcenter in ihrer jetzigen Form sichern soll, braucht die Regierung sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat die Stimmen der Sozialdemokraten.
Die hessische Landesregierung, die im Februar maßgeblich zu dem Aus für die bis dahin vorgesehenen Plänen der Arbeitsministerin beigetragen hatte, begrüßte die jetzt gefundene Einigung. Es sei ein "Erfolg im Interesse der bestmöglichen Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen und eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung", erklärten Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und sein Stellvertreter, Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP). Es habe sich als richtig erwiesen, dass Hessen im Februar auf einer Lösung mit Grundgesetzänderung beharrt habe und die Debatte damit neu angestoßen habe.
Der Deutsche Landkreistag zeigte sich ebenfalls zufrieden. Präsident Hans Jörg Duppré erklärte, der Landkreistag sei insbesondere darüber erfreut, dass die Anzahl der Optionskommunen deutlich erhöht werden solle. Das gebe weiteren Landkreisen und Städten Gelegenheit zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Die Bereitschaft dazu sei groß.
Skeptisch äußerte sich dagegen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach erklärte, die Gewerkschaft sehe die Pläne, im Zuge der Verfassungsänderung die Zahl der Optionskommunen zu erhöhen, mit großer Sorge. Der DGB warne vor einer "weiteren Zersplitterung der bundesweiten Arbeitsmarktlandschaft."