Reformdebatte CDU-Politiker: Doch keine schnelle Milliarden-Entlastung

CDU-Finanzpolitiker rücken in der Debatte über eine große Steuerreform vom Ziel einer raschen Steuerentlastung der Bürger in Milliardenhöhe ab.

CDU-Finanzpolitiker rücken in der Debatte über eine große Steuerreform vom Ziel einer raschen Steuerentlastung der Bürger in Milliardenhöhe ab. Der stellvertretende Unions-Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) sagte der "Süddeutschen Zeitung", eine schnelle Netto-Entlastung komme angesichts der Lage der öffentlichen Kassen "zum jetzigen Zeitpunkt ohnehin nicht in Frage". Der baden- württembergische Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) sagte der "Berliner Zeitung" (beide Donnerstag), im Mittelpunkt einer großen Reform solle die Vereinfachung und nicht die Steuerentlastung stehen.

Das von Merz ausgearbeitete und von der CDU beschlossene Konzept mit einem dreistufigen Einkommensteuertarif sieht eine Netto- Entlastung im ersten Jahr von 20 Milliarden und danach von 15 Milliarden Euro vor. Auch das CSU-Konzept visiert Steuersenkungen in zweistelliger Milliardenhöhe an.

Aufkommensneutrale Steuerreform

Merz äußerte sich auch zurückhaltend über die Chancen für eine umfassende Vereinfachung des Steuersystems. Die SPD neige dazu, "sich diesem Weg nicht zu öffnen, weil damit auch Verschlechterungen für die einen oder den anderen verbunden sind". Stratthaus sagte: "Kurzfristig kann ich mir die bisher genannten Entlastungen in zweistelliger Milliardenhöhe nicht vorstellen." Eine Steuerreform müsse weitgehend aufkommensneutral sein, sagte der CDU-Politiker und unterstützte damit die Haltung von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD). "Alles andere können wir uns derzeit nicht leisten."

Nach einem Bericht der "Financial Times Deutschland" will die CSU die Pendlerpauschale im Rahmen einer großen Steuerreform von derzeit 30 auf 25 Cent pro Kilometer kürzen. Das gehe aus der Langfassung des CSU-"Konzepts 21" für eine Steuerreform hervor, das die Partei bislang unter Verschluss gehalten habe. In dem von der CSU bei ihrer Klausurtagung Anfang des Jahres im oberbayerischen Wildbad Kreuth vorgestellten Fünf-Punkte-Steuermodell heißt es: "Fahrtkosten zum Arbeitsplatz (Pendlerpauschale) sind "in angemessenem Umfang" nach wie vor abzugsfähig."