Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy hat Berufung gegen die Entscheidung angekündigt, dass er seine Parteimitgliedschaft drei Jahre lang ruhen lassen soll. Er werde gegen die Entscheidung der Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover Berufung bei der SPD-Bundesschiedskommission einlegen, schrieb Edathy am Montagabend auf seiner Facebook-Seite. Dass die Schiedskommission den Antrag des SPD-Bundesvorstandes auf Parteiausschluss abgelehnt habe, sei "zwingend" gewesen.
Unverständlich, nicht akzeptabel
Die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover hatte am Montag entschieden, dass Edathy seine Parteimitgliedschaft ab sofort für drei Jahre ruhen lassen müsse. Einen erheblichen Verstoß gegen die Grundsätze der SPD stellte sie allerdings nicht fest, durch sein Verhalten sei der Partei kein "schwerer Schaden" entstanden, hieß es weiter.
Edathy war wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials angeklagt worden, das Landgericht Verden hatte den Prozess aber gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Edathy gilt damit juristisch weiter als unschuldig und ist nicht vorbestraft.
Der frühere Innenpolitiker Edathy war durch das Auffliegen eines Kinderporno-Händlerrings in das Visier von Ermittlungen geraten. Er trat Anfang 2014 von allen Ämtern zurück. Zugleich entwickelte sich der Vorgang zu einer politischen Affäre, weil der Verdacht besteht, dass Edathy frühzeitig über die Ermittlungen gegen ihn informiert worden sein könnte. Der Bundestag setzte einen Untersuchungsausschuss ein, um dies zu klären.