Stimm-Verzerrungen beklagt Verfassungsgericht verhandelt über neues Wahlrecht

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt am Dienstag über das 2011 neu gefasste Wahlrecht. Die Unionsparteien und die FDP hatten die Regelung im September im Alleingang im Parlament durchgesetzt.

Gerade erst beschlossen, schon wieder auf dem Prüfstand: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über das Wahlrecht für Bundestagswahlen. SPD und Grüne haben gegen die Regelung Klage eingereicht, die Union und FDP im September 2011 im Alleingang im Parlament durchgesetzt hatten. Zudem liegt eine Verfassungsbeschwerde von mehr als 3000 Bürgern vor. Mit einem Urteil wird noch vor der parlamentarischen Sommerpause gerechnet.

Eine Änderung war nötig geworden, nachdem die Karlsruher Richter 2008 das bisherige Wahlrecht für teilweise rechtswidrig erklärt hatten. Grund war der paradoxe Effekt, dass es unter bestimmten Umständen passieren konnte, dass eine Partei im Ergebnis weniger Sitze im Bundestag bekam, wenn die Zahl ihrer Zweitstimmen stieg.

SPD will Überhangmandate abschaffen

Dieses Problem sei mit dem neuen Wahlrecht jedoch nicht gelöst, argumentieren die Kläger. Das sogenannte "negative Stimmgewicht" sei auch nach neuem Recht möglich. Darüber hinaus sei bei der nächsten Bundestagswahl mit erheblich mehr Überhangmandaten zu rechnen. Die SPD plädiert deshalb dafür, diese Zusatzsitze generell abzuschaffen. Sie kommen zustande, wenn eine Partei mehr Direktmandate durch Erststimmen gewinnt, als ihr Sitze nach den Zweitstimmen zustehen. Bei der Bundestagswahl 2009 hatte fast nur die Union von dieser Regelung profitiert.

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jwi/DPA