In Bremer Schulen darf in der Woche vor der Bürgerschaftswahl nicht per Brief gewählt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf sei mit der Landesverfassung nicht vereinbar, weil er eine bestimmte Gruppe von Wahlberechtigten - nämlich Schülerinnen und Schüler - privilegiere, entschied der Bremer Staatsgerichtshof am Dienstag. In Bremen wird am Sonntag ein neues Landesparlament gewählt, wahlberechtigt sind schon 16-Jährige.