Dienstreise

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Justitia

Rechtsstreit um Tagegeld für Beamtin: 200 Meter entscheiden

In einem Rechtsstreit um Tagegeld für die Verpflegung während einer Dienstreise am eigenen Dienstort hat sich eine Beamtin vor dem Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz durchgesetzt. Zwar sei das in der relevanten Vorschrift genannte Ausschlusskriterium der "geringen Entfernung" von zwei Kilometern nicht zu beanstanden, entschied das Gericht in Leipzig nach Angaben vom Donnerstag. Anders als die Vorinstanz annahm, sei aber die kürzeste Straßenverbindung per Auto statt Luftlinie maßgebend. (Az. BVerwG 5 C 9.24)
Flughafen München

Bundestagsabgeordnete dürfen wieder mehr Businessclass fliegen

Bundestagsabgeordnete dürfen wieder vermehrt in der teuren Businessclass fliegen. Die Parlamentarier können bei Dienstreisen nun bereits ab zwei Stunden Flugzeit in der Businessclass sitzen, wie am Donnerstag die Pressestelle des Bundestags der Nachrichtenagentur AFP bestätigte. Der Ältestenrat des Parlaments beschloss die Änderung der Reiseregelung demnach in seiner Sitzung am 11. September. Zuvor hatte die "Bild" berichtet.
Menschen auf Skipiste

Urteil aus Niedersachsen: Skiausflug ist keine Dienstreise - kein Arbeitsunfall

Ein Skiausflug ist laut einem Urteil aus Niedersachsen keine Dienstreise. Wer dabei einen Unfall erleidet, hat keinen Anspruch auf die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, wie das Sozialgericht Hannover am Donnerstag mitteilte. Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt in einem sachlichen Zusammenhang zum Beruf steht. (Az.: S 22 U 203/23)
Justitia

Urteil: Fahrer von Minister hat keinen Anspruch auf Tagegeld für Dienstreisen

Einem ehemaligem Dienstwagenfahrer eines Ministers steht laut einer Entscheidung des niedersächsischen Landesarbeitsgerichts kein Tagegeld für reisebedingte Mehraufwendungen zu. Es lägen keine Dienstreisen im Sinn der tariflichen Bestimmungen vor, weil dessen Reisetätigkeit ein Dienstgeschäft dargestellt habe, entschied das Gericht in Hannover am Donnerstag. Die Richter bestätigten damit ein Urteil der Vorinstanz. (Az. 5 SLa 251/25)