Entkriminalisierung Thüringen und Berlin wollen Schwarzfahren nicht mehr mit Gefängnis bestrafen

Eine Straßenbahn, ein Sightseeing-Bus und eine U-Bahn sind an der Warschauer Straße im Einsatz
Schwarzfahren soll in Thüringen und Berlin zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden – zur personellen und finanziellen Entlastung der Justiz
© Jens Kalaene / DPA
Wer ohne Fahrschein U-Bahn fährt, begeht eine Straftat, die bei Wiederholung mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden kann. Das soll sich nun ändern – um die Justiz zu entlasten.

Die Bundesländer Thüringen und Berlin wollen erreichen, dass Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln künftig keine Straftat mehr ist, sondern nur noch eine Ordnungswidrigkeit. Der rot-rot-grüne Berliner Senat habe beschlossen, sich einer entsprechenden thüringischen Bundesratsinitiative anzuschließen, sagte ein Berliner Justizsprecher am Mittwoch. Zuvor hatte der "Tagesspiegel" berichtet.

Der ebenfalls rot-rot-grün regierte Freistaat Thüringen will am Freitag einen entsprechenden Antrag in das Ländergremium einbringen. Um eine gemeinsame Linie, ob Schwarzfahren entkriminalisiert werden sollte, hatte es viele Diskussionen gegeben.

Schwarzfahren – amtlich heißt die Tat im Strafgesetzbuch Erschleichen von Leistungen – kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Thüringens Landesregierung erhofft sich von einer juristischen Neubewertung eine personelle und finanzielle Entlastung der Justiz.

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