Überfall in Potsdam Generalbundesanwalt gibt Ermittlungen ab

Wie verlief der Überfall in Potsdam? Offenbar lässt sich den Verdächtigen nicht nachweisen, dass sie ihr Opfer Ermya M. töten wollten. Deswegen übernimmt nun wieder die örtliche Staatsanwaltschaft den Fall.

Generalbundesanwalt Kay Nehm hat den Fall Ermya M. an die örtliche Staatsanwaltschaft abgegeben. Seine eigene Zuständigkeit sei nicht mehr gegeben, hieß es in einer Mitteilung in Karlsruhe. Ermya M. wurde vor sechs Wochen in Potsdam brutal zusammengeschlagen und erlitt schwere Kopfverletzungen.

Die beiden Beschuldigten seien - nach Lage der Indizien - immer noch tatverdächtig. Entgegen der ursprünglichen Annahme stünden aber die "nachweislich fremdenfeindlichen Äußerungen der Täter gegenüber ihrem späteren Opfer weder räumlich noch zeitlich in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Niederschlagen des Opfers".

Kein Tötungsvorsatz

Aufgund der Lage könne den Verdächtigen nicht nachgewiesen werden, dass sie den 27-jährigen Ingenieur hätten töten wollen ("bedingter Tötungsvorsatz"), eine solche Anklage sei nicht möglich. Da der Bund aber bei schweren Taten wie Mord und Totschlag selber ermitteln könne, gehe der Fall nun wieder an die Potsdamer Staatsanwaltschaft.

Dass Nehm die Ermittlungen überhaupt an sich gezogen hatte, war von Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm heftig kritisiert worden. Schönbohm hatte beklagt, Nehms Zugriff sei "übereilt" gewesen.

DPA
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