Das Bundesverfassungsgericht verkündet am heutigen Dienstag sein mit Spannung erwartetes Urteil zum EU-Reformvertrag von Lissabon. Im Zentrum der Entscheidung über das 2007 unterzeichnete Vertragswerk zur Weiterentwicklung der Europäischen Union (EU) steht die Frage, ob die staatliche Souveränität Deutschlands dadurch zu stark eingeschränkt wird. Bundespräsident Horst Köhler hatte seine Unterschrift unter den Vertrag, der Anfang 2010 in Kraft treten soll, mit Rücksicht auf die Karlsruher Entscheidung zurückgestellt. Neben Deutschland haben auch Polen, Tschechien und Irland den Vertrag noch nicht ratifiziert.
Gegen den Lissabon-Vertrag vor Gericht gezogen war der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler, die Linksfraktion im Bundestag, Klaus Buchner, Vorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei, und eine Gruppe um den Ex-Europaparlamentarier Franz Ludwig Graf von Stauffenberg (CSU). Gauweiler stört, "dass weiter unkontrollierte Macht an die EU-Gremien abgegeben wird". Der CSU-Politiker verwies am Dienstag im rbb-Inforadio als Beispiel auf das Glühbirnenverbot: Trotz der Ablehnung des Bundestages habe die Europäische Union das Verbot durchgesetzt.
In der zweitägigen Anhörung im Februar hatten einige Richter zwar Skepsis an dem Vertragswerk zu erkennen gegeben, eine einhellige Ablehnung auf der Richterbank war aber nicht festzustellen. Erwartet wird, dass Karlsruhe den Vertrag grundsätzlich billigt, womöglich aber eine stärkere Beteiligung des Bundestags anmahnt.