
Das Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft
Seit dem 1. November gilt das Selbstbestimmungsgesetz. Damit lassen sich Vornamen und Geschlecht unkomplizierter der eigenen Identität anpassen. Es geht dabei nicht um einen medizinischen Eingriff, sondern lediglich um den Eintrag beim Standesamt. Die neue Regelung löst nach mehr als 40 Jahren das sogenannte "Transsexuellengesetz" ab, das für Betroffene teuer war und oft als degradierend empfunden wurde. Bis 2011 mussten sich transgeschlechtliche Menschen noch sterilisieren lassen
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