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Zugausfälle und Verspätungen Deutsche Bahn zahlt an Kunden weniger Entschädigung aus

Ein ICE-Zug der Deutschen Bahn: Ab 60 Minuten Verspätung erhalten die Fahrgäste 25 Prozent des Fahrpreises zurück.
Ein ICE-Zug der Deutschen Bahn: Ab 60 Minuten Verspätung erhalten die Fahrgäste 25 Prozent des Fahrpreises zurück.
© Fabian Strauch / DPA
Erstmals rückläufige Zahlen seit Jahren: Nach dem "Entschädigungsrekord" 2018 in Höhe von 54,5 Millionen Euro an ihre Fahrgäste sah sich die Deutsche Bahn im vergangenen Jahr mit weniger Forderungen konfrontiert. Dem stern liegen die neuen Zahlen exklusiv vor.

Bahnfahrer kennen inzwischen ihre Rechte und wissen, wie es geht: Bei Zugausfällen und ab einer Verspätung von 60 Minuten muss die Deutsche Bahn zahlen und ihnen einen Teil des Fahrpreises zurückerstatten.

Dazu muss immer noch umständlich ein zweiseitiges DIN-A4-Papier ausgefüllt werden und anschließend das sogenannte Fahrgastrechte-Formular zusammen mit der Originalfahrkarte im Reisezentrum eingereicht oder an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt am Main per Post geschickt werden.

Von Jahr zu Jahr meldeten immer mehr Bahnkunden ihre Ansprüche an. 2018 wurden 2,2 Millionen Anträge gestellt – mit Erfolg: Die Bahn musste eine Rekordsumme in Höhe von 54,5 Millionen Euro an ihre Kunden auszahlen, die unter dem unpünktlichen Bahnverkehr zu leiden hatten. Ein Jahr zuvor waren es nur 34,6 Millionen Euro, nach 27 Millionen Euro im Jahre 2014. 

Rückläufige Zahlen seit 2019 – eine Trendwende bei der Deutschen Bahn?

Doch das vergangene Jahr zeigt erstmals eine leicht rückläufige Tendenz: "Weniger Reisende haben Entschädigungen beantragt", teilte die Deutsche Bahn auf Anfrage des stern mit. "2019 hat die Deutsche Bahn Kunden im Nah- und Fernverkehr mit insgesamt 52,6 Millionen Euro und damit rund 2 Millionen Euro weniger als 2018 entschädigt."

Die Erstattung des Fahrpreises von 25 Prozent wird fällig, wenn Bahnreisende eine Verspätung von mindestens 60 Minuten haben, ab 120 Minuten werden 50 Prozent fällig. Der ICE-Sprinter-Aufpreis wird ab 30 Minuten Verspätung eines ICE-Sprinters erstattet.

Im Kampf um die störanfälligen Klimaanlagen in den Zügen probieren es die Zugbegleiter mit Humor.

Zwar sind mehr als 50 Millionen Euro noch immer eine große Summe, aber die sinkenden Erstattungsforderungen dürften auf mehrere Faktoren zurückzuführen sein.

Wir erinnern uns: 2019 war ein Jahr mit schlimmen Stürmen und Orkanen, die zur teilweisen Einstellung des Bahnbetriebs führten. Anders als in den Vorjahren kommunizierte die Bahn frühzeitig, wo und wann es zu Zugausfällen kommen wird und riet zu einem Verschieben der persönlichen Reisepläne.

Noch fast jeder vierte Fernzug mit Verspätung

Auch verkehrten die Züge der Bahn 2019 etwas pünktlicher. Die "Pünktlichkeitsrate" verbesserte sich im Fernverkehr um einen Prozentpunkt auf 75,9 Prozent. Fast jeder vierte IC und ICE erreichte sein Ziel demnach mit einer Verspätung von mindestens 6 Minuten. Den Wert, der alles andere als für die Verlässlichkeit steht, versucht Bahnchef Richard Lutz positiv zu sehen. "In neun von zwölf Monaten waren wir besser unterwegs als 2018", sagte der Konzernchef bei der Präsentation der Zahlen Anfang des Jahres. "Wir kommen Stück für Stück voran."

Was der Bahn zur Trendwende ebenfalls verholfen hat: Ein harter Winter blieb aus. Kein wochenlanger Kampf mit Schneeverwehungen auf freier Strecke, mit eingefrorenen Weichen und vereisten Oberleitungen. So kletterte die Pünktlichkeitsrate im Dezember 2019 auf 79,1 Prozent, und im Januar 2020 betrug sie 84,3 Prozent.

Das bedeutete für das Servicecenter Fahrgastrechte weniger Anträge. "Im Januar 2020 verzeichnete die DB bei knapp 11 Prozent mehr Reisenden den niedrigsten Wert an Fällen seit drei Jahren", sagte ein Pressesprecher dem stern.

Schlichtungsstelle für Bahnkunden

Kommt es zwischen Bahn und Kunden im Servicecenter zu keiner Einigung, kann die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (SÖP) in Berlin unentgeltlich eingeschaltet werden. Doch deren Falleingänge beziehen sich hauptsächlich auf die Probleme zwischen Fluggästen und Airlines. Von den 26.029 Schlichtungsanträgen im Jahr 2019 entfallen nur 12 Prozent auf Ärger mit der Bahn.

Die 3202 Schlichtungsanträge im Bereich Bahnberuhen 2019 überwiegend auf Zugverspätung und Zugausfall, schreibt die SÖP in ihrem Jahresbericht. Damit bestätigt die privatrechtlich organisierte Stelle zur Durchsetzung von Fahrgastrechten die jetzt vom Servicecenter der Bahn genannten Werte. Die seit Jahren enorm gestiegenen Zahl von eingereichten Fahrpreiserstattungen scheint gestoppt zu sein. 2018 hatte die SÖP nach eigenen Angaben genau 3200 Fälle zu betreuen.

Ein Ärgernis bleibt allerdings weiterhin bestehen: Das Fahrgastrechte-Formular der Bahn ist zwar im Internet abrufbar, muss aber ausgedruckt und per Hand ausgefüllt werden. Frühestens ab 2021 können Bahnkunden ihre Fahrgastrechte auch online geltend machen.

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