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Winterwetter und Weihnachtsverkehr Sicher ankommen trotz Wetter-Chaos

Widrige Straßenverhältnisse, Flugausfälle und Verspätungen bei der Bahn sorgen für einen strapaziösen Start in die Weihnachtsferien. stern.de sagt Ihnen, wie Sie das Chaos überstehen.
Von Till Bartels

Bahn: Wie erfahre ich Einzelheiten über den Sonderfahrplan?

Die Deutsche Bahn setzt zu Weihnachten mehr Züge auf den Hauptrouten ein. Sie reagiert damit auf den starken Zustrom von Reisenden, die angesichts des Winterwetters von Auto und Flugzeug auf die Bahn umsteigen.

Zusätzliche Intercitys werden auf den Strecken Köln-Ruhrgebiet-Berlin, Hamburg-München und Hamburg-Ruhrgebiet-Stuttgart-Basel eingesetzt werden. Die Fahrzeiten der Sonderzüge und die anderen Änderungen sind im Internet unter www.bahn.de einsehbar.

Bahn: Wo finde ich aktuelle Infos zu Verspätungen und Zugausfällen?

Verkehrsmeldungen aus den Regionen stellt die Bahn unter www. bahn.de/aktuell ins Internet.

Telefonisch lassen sich aktuelle Infos unter der kostenpflichtigen Hotline (Tel. 01805 - 99 66 33) oder gebührenfrei unter Tel. 0800 - 99 66 33 abfragen.

Nutzer von WAP-Handys können aktuelle Reiseinformationen über mobile.bahn.de/ris abrufen. Der Bahn-Navigator zeigt iPhone-Besitzern mit der Bahn-App auf dem Display aktuelle Verspätungen an und schlägt bei Bedarf Alternativrouten vor.

Kann ich meine Bahnfahrkarte zurückgeben, wenn ich nicht reisen möchte?

Ja, normalerweise ist die Rücknahme einer Reservierung mit Stornogebühren verbunden. Aber aufgrund der Witterungsverhältnisse nimmt die Bahn Tickets für Fahrten bis einschließlich 29. Dezember 2010 zurück, auch wenn sie zu einem Spartarif mit Zugbindung gebucht wurden.

Wer sich den Weg für die kostenfreie Erstattungen seines Online-Tickets beim DB Reisezentrum oder am Automaten sparen möchte, kann das Kontaktformular der Deutsche Bahn im Internet aufrufen.

Bahn: Ab welcher Verspätung wird mir der Fahrpreis erstattet?

Immer noch nicht ist allen Reisenden bekannt, dass die Bahn zahlen muss, wenn sie bummelt: Bei mindestens 60 Minuten Verspätung erhalten Fahrgäste 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Bei zweistündiger Verspätungen sind es 50 Prozent. Inhaber von Zeitkarten bekommen in der 2. Klasse Pauschalbeträge von bis zu zehn Euro. Laut Eisenbahnbundesamt darf sich die Bahn wegen Schneefalls und Minustemperaturen nicht vor einer Ausgleichzahlung drücken. Anders verhält es sich, wenn es zu winterlichen Extremsituationen kommt, die nicht vorhersehbar waren. Keine Haftung übernimmt die Bahn in Fällen, für die sie nichts kann, wie zum Beispiel bei Personenschaden (Suizid) auf der Strecke.

Bahn: Welches Formular benötige ich?

Im Fahrgastrechte-Formular trägt der Kunde ein, welche Fahrkarte er genutzt hat, den geplanten und den tatsächlichen Reiseverlauf und die gewünschte Art der Erstattung. Das Formular gibt es beim Schaffner und im Reisezentrum. Das ausgefüllte Formular muss im Reisezentrum oder bei einer DB Agentur abgegeben werden. Auch kann es per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte (Tel. 01805 - 20 21 78) in 60647 Frankfurt am Main geschickt werden. Das Fahrgastrechte-Formular ist auch im Internet abrufbar und kann online ausgefüllt werden. Am besten drucken Sie sich vor Ihrer Bahnreise das Formular aus.

Auto: Wann wird der meiste Verkehr auf der Straße sein?

Der ADAC erwartete für Donnerstag, einen der Hauptreisetage zum Fest, "Chaos und mittlere Katastrophen". Autofahrern werde geraten, stets mit vollem Tank sowie Decken und einer Notreserve an Getränken auf Tour zu gehen. An den neuralgischen Punkten des Autobahnnetzes wird es zu kilometerlangen Staus kommen.

Am Weihnachtstag und ersten Festtag bleibt es erfahrungsgemäß ruhig. Am Sonntag dürfte nicht nur der Rückreiseverkehr einsetzen, sondern auch der Verkehr in den Skiurlaub in Richtung Alpen.

Auto: Wo informiere ich mich über die aktuelle Verkehrssituation?

Neben dem Verkehrsfunk und Staumeldern lassen sich auf der ADAC-Website aktuelle Staumeldungen abrufen.

Flug: Wie ist die aktuelle Lage an den Flughäfen?

Um sich ein Bild zu machen, wie groß die Verspätungen im Luftverkehr sind, reicht ein Blick auf die An- und Abflugtafeln der Airports in Deutschland: Berliner Flughäfen, Hamburg, Hannover, Bremen, Düsseldorf, Münster/Osnabrück, Leipzig, Köln/Bonn, Frankfurt, Hahn, Saarbrücken, Erfurt, Dresden, Stuttgart, Nürnberg und München.

Flug: Woher weiß ich, ob mein Flug gestrichen wird?

Um zu überprüfen, ob der Flug planmäßig durchgeführt wird, hilft ein Blick auf die An- und Abflugseiten der jeweiligen Fluggesellschaft. Meist sind im voraus die Flüge aufgelistet, bei denen es zu Verzögerungen und Annullierungen kommt. In diesen Tagen ist bei den Hotlines viel Geduld erforderlich, ehe man verbunden wird:
Lufthansa, kostenlose Hotline unter Tel. 0800 - 8 50 60 70;
Air Berlin, kostenpflichtige Hotline unter Tel. 01805 - 737 8000;
Germanwings, kostenpflichtige Hotline unter Tel. 0900 - 19 19 100;
Condor, kostenpflichtige Hotline unter Tel. 0180 5 767 757;
Tuifly, kostenpflichtige Hotline unter Tel. 0900 - 1000 2000;
Austrian Airlines, kostenpflichtige Hotline unter Tel. 0180 - 3000 520; Swiss, kostenpflichtige Hotline unter Tel. 01805 - 110 036;
KLM, kostenpflichtige Hotline unter Tel. 0180 - 525 4750;
Air France, kostenpflichtige Hotline unter Tel. 0180 - 5 830 830;
British Airways, kostenpflichtige Hotline unter Tel. 01805 - 266 522;
Ryanair, kostenpflichtige Hotline unter Tel. 0900 - 116 0600;
Easyjet.

Flug: Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug durch das Schneechaos ausfällt oder verspätet ist?

Fluggesellschaften und Reiseveranstalter müssen ihre gestrandeten Passagiere auch im größten Chaos betreuen. Ab zwei Stunden Verspätung haben Reisende Anspruch auf Getränke und Verpflegung. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, müssen die Fluggesellschaften eine Übernachtung zahlen. Zudem müssen sie den Passagieren Telefonate ermöglichen.

Flug: Muss die Airline mir einen Ersatzflug anbieten?

Ja. Die Fluggesellschaft muss einen Platz im verspäteten Flugzeug oder einen Ersatzflug anbieten. Bei Verspätungen bei der Ankunftszeit ab fünf Stunden können Reisende aber entscheiden, ob sie vom Flug zurücktreten. In diesem Fall muss die Airline den vollen Preis erstatten.

Flug: Habe ich bei Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung?

Wenn der Flughafen aufgrund des Wetters gesperrt werden muss, gilt das als höhere Gewalt. Airlines müssen in diesem Fall keine Entschädigung zahlen. Anders ist es, wenn die Fluggesellschaft ein Mitverschulden trägt, etwa weil sie das Flugzeug nicht rechtzeitig enteist. In diesem Fall kann eine Entschädigung von oft mehreren hundert Euro fällig sein, denn das Wetter ist vorhersehbar.

mit Agenturen

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