Steueramnestie Goldene Brücken für schwarzes Geld

Besser 25 Prozent vom im Ausland gebunkerten Schwarzgeld in der heimischen Kasse als gar nichts abbekommen, denkt sich das Bundeskabinett. Die geplante Amnestie wird vielleicht ausgedehnt.

Die geplante Steueramnestie auf Schwarzgeld soll jetzt das gesamte Jahr 2004 gelten und möglicherweise bis in das Jahr 2005 hinein reichen. Dies bestätigte der Sprecher des Finanzministeriums, Jörg Müller, am Montag in Berlin. Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Finanzminister Hans Eichel (SPD) verabschieden.

Danach sollen im gesamten nächsten Jahr 25 Prozent auf Schwarzgeld bezahlt werden, um es "steuerehrlich" zu machen. Gleichzeitig sollen die Überprüfungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung "maßvoll verbessert" werden. Geprüft werde noch, wie weit diese Regelung auch 2005 gelten soll, sagte Müller.

Bei der Prüfung gehe es um einen "sinnvollen Anschluss" an die Zinsabgeltungsteuer. Diese soll nach bisherigen Planungen zum 1. Januar 2005 in Kraft treten, spätestens aber im Jahresverlauf, und wiederum in den europäischen Kontext eingepasst werden. Denn parallel dazu startet zum 1. Januar 2005 die einheitliche grenzüberschreitende Zinsbesteuerung in der EU.

Steuerhinterziehung in der EU Einhalt gebieten

Nach der EU-Zinssteuer-Richtlinie wird in zwölf Mitgliedstaaten ein automatischer Informationsaustausch über Kapitalerträge von Nicht-Gebietsansässigen eingeführt. Drei Mitgliedstaaten erheben dann eine Quellensteuer, die bis 2011 schrittweise von 15 auf 35 Prozent ansteigt. Damit soll der Steuerflucht und der Steuerhinterziehung in der EU Einhalt geboten werden. Unabhängig von diesem Datum wird derzeit auch noch nach Regelungen mit Drittstaaten wie der Schweiz gesucht.

Die armen Sünder sollen nicht bloßgestellt werden

Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte zugesichert, die Rückholung von Kapital aus dem Ausland "so weit es geht zu anonymisieren". Bei der Regelung für die Zinsabgeltung wird derzeit auch darüber nachgedacht, diese auf alle Formen von Kapitalerträgen auszudehnen. Dies beträfe dann unter anderem auch Dividenden und Erträge aus Beteiligungsverkäufen.

Zunächst war geplant die Steueramnestie in der zweiten Jahreshälfte 2003 beginnen zu lassen, und in diesem Zeitraum 25 Prozent zu erheben, um Schwarzgeld über die "Brücke zur Steuerehrlichkeit" zu bringen. In der ersten Jahreshälfte 2004 sollten dann 35 Prozent bei der Rückführung von Schwarzgeld erhoben werden.