Kinderzuschlag 2023 Wer Anspruch auf 250 Euro pro Kind hat – zusätzlich zum Kindergeld

  • von Esther Kusch
Ein Kind zeigt auf Geldscheine
Mit dem Kinderzuschlag sollen Familien entlastet werden
© photothek / Imago Images
Familien mit einem kleinen Einkommen können einen Kinderzuschlag beantragen. Diesen gibt es zusätzlich zum Kindergeld. Seit Januar wurde der Kinderzuschlag auf 250 Euro pro Kind erhöht. Hier erfahren Sie, wer Anspruch darauf hat. 

Dieser Beitrag erschien zuerst bei RTL.de. 

Verschenken Sie möglicherweise Geld und wissen es vielleicht gar nicht? Familien mit einem kleinen Einkommen können nämlich einen Kinderzuschlag beantragen. Und zwar zusätzlich zum Kindergeld. Seit Januar ist dieser Zuschlag sogar auf 250 Euro pro Kind erhöht worden. Da auch die Wohnkosten und die Zahl der Kinder zur Berechnung herangezogen werden, könnte es also für Sie auch interessant sein, wenn Sie Ihr Einkommen als gar nicht so gering bewerten. Es zu prüfen, lohnt sich also in jedem Fall.

Laut einer Schätzung des Familienministeriums haben rein rechtlich rund 2,3 Millionen Kinder in Deutschland einen Anspruch auf den Kinderzuschlag. Im Dezember 2022 wurden aber nur 800.000 Kinder erreicht, so eine Sprecherin auf RTL-Anfrage. Warum nur so wenige Familien das Geld abrufen, könne nur vermutet werden. Die Bundesregierung habe aber das Ziel, "möglichst viele anspruchsberechtigte Menschen zu erreichen. Informations- und Beratungsangebote sollen helfen, Hemmungen abzubauen. Keine Familie muss sich schämen, eine Sozialleistung des Staates in Anspruch zu nehmen", so die Sprecherin.

Wir sagen Ihnen, was Sie zum Kinderzuschlag wissen müssen und wann dieser ausgezahlt wird. 

Anspruch auf Kinderzuschlag? Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Der Kinderzuschlag wird in der Regel erst einmal für sechs Monate gewährt. Beantragt wird er bei der Familienkasse. Voraussetzungen für den Kinderzuschlag sind laut "Bundesagentur für Arbeit", dass:

  • Ihr Kind noch bei Ihnen im Haushalt lebt, unter 25 ist und nicht verheiratet ist.
  • Sie Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind erhalten.
  • Sie mindestens 900 Euro als Paar oder 600 Euro als Alleinerziehende/r verdienen.
  • Sie insgesamt genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie hätten, wenn Sie zusätzlich zum Einkommen Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen würden.

Haben Sie mehrere Kinder wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt, der Höchstbetrag pro Kind liegt bei 250 Euro. Es lohnt sich, einen Antrag zügig zu stellen, denn rückwirkend wird kein Kinderzuschlag ausgezahlt. Übrigens: Kindergeld und Kinderzuschlag werden am gleichen Tag ausgezahlt.

Wann der Kinderzuschlag ausgezahlt wird

Wann Ihnen das Kindergeld überwiesen wird, hängt davon ab, welche Endziffer Ihre Kindergeldnummer hat. Dabei gilt: Je niedriger die Endziffer, desto früher im Monat wird Ihnen das Geld überwiesen. Familien mit der Endziffer 0 sind als erstes dran, bekommen das Geld direkt am Monatsanfang überwiesen. Familien mit der Endziffer 9 werden am Monatsende ausbezahlt. Alle Termine finden Sie hier in der Übersicht.

Den Antrag auf den Kinderzuschlag können Sie online stellen. Was Sie dafür brauchen sind Nachweise über Ihr Einkommen (und ggf. das Ihres Partners/Ihrer Partnerin), eine Erklärung zu Ihrem Vermögen und einen Nachweis über Ihre Wohnkosten.

Beispielrechnungen des Jobcenters zum Kinderzuschlag

Fragen Sie sich, ob Sie mit Ihrem Einkommen schon oder noch Anspruch haben? Ein paar Beispielrechnungen des Jobcenters geben Orientierung. Da für jede Familie der Zuschlag individuell berechnet wird, lassen sich keine allgemeingültigen Berechnungen aufführen.

Beispiel 1: Alleinerziehend, 1 Kind

Zahlt ein alleinerziehendes Elternteil von einem Kind circa 490 Euro Warmmiete, kann der Zuschlag bezogen werden, wenn der Verdienst bei rund 1.200 Euro bis etwa 2.700 Euro brutto liegt (Kind: 6 Jahre).

Beispiel 2: Alleinerziehend, 2 Kinder

Bei einer Warmmiete von circa 790 Euro, darf das Bruttogehalt bei 2 Kindern rund 950 Euro bis rund 3.900 Euro betragen. (Kinder: 6 und 8 Jahre). Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss wurden nicht berücksichtigt.

Beispiel 3: Paar mit 2 Kindern

Bei einer Paarfamilie mit 2 Kindern und einer Warmmiete von etwa 690 Euro darf das gemeinsame Bruttoeinkommen rund 1.200 Euro (Alleinverdiener) bis etwa 4.100 Euro (Doppelverdiener) betragen (Kinder: 6 und 8 Jahre).

Liegt die Miete höher, zum Beispiel bei etwa 990 Euro darf das Bruttogehalt rund 1.450 Euro (Alleinverdiener) bis etwa 4.350 Euro (Doppelverdiener) betragen (Kinder: 6 und 8 Jahre).

Beispiel 4: Paar mit 3 Kindern

Zahlt eine Paarfamilie mit 3 Kindern eine Warmmiete von etwa 990 Euro, darf sie rund 950 Euro (Alleinverdiener) bis etwa 5.100 Euro (Doppelverdiener) brutto verdienen (Kinder: 6, 8 und 10 Jahre).

Was beim Antrag zum Kinderzuschlag geprüft wird

Für den Antrag wird auch Ihr Vermögen geprüft, aber nur, wenn es "erheblich" ist, so die Informationen der Bundesagentur für Arbeit. Was heißt das also?

Von einem erheblichen Vermögen wird gesprochen, wenn es bei zwei Personen der Bedarfsgemeinschaft über 55.000 Euro, bei drei Personen bei 70.000 Euro liegt. Für jedes weitere Kind sind 15.000 Euro möglich. Betrachtet werden dabei Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Bausparverträge, Aktien- und Fondsanteile oder aber auch Immobilien, allerdings nicht die (angemessene) Wohnung oder das Haus, was selbst bewohnt wird.

Auf der Webseite der Arbeitsagentur gibt es auch einen Rechner, den sogenannten KiZ-Lotsen, mit dem der Kinderzuschlagsanspruch individuell geprüft werden kann.

Familienministerin: "Viele Familien mit kleinen Einkommen kennen den Kinderzuschlag nicht"

"In unserem Land leben Kinder am Existenzminimum, weil ihre Eltern nicht wissen, dass sie Anspruch auf Unterstützung haben oder die Antragstellung zu kompliziert erscheint. Viele Familien mit kleinen Einkommen kennen zum Beispiel den Kinderzuschlag nicht. Auch deshalb soll der Kinderzuschlag zu den Leistungen gehören, die wir in der geplanten Kindergrundsicherung bündeln werden", sagt Familienministerin Lisa Paus auf RTL-Anfrage. Ob Sie noch Anspruch auf weitere Leistungen und Hilfen für Ihre Familie haben, können Sie mit einem Infotool des Ministeriums prüfen.

RTL.de

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