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Daniela Klette vor Gericht

Bewährungsstrafen für zwei Klette-Unterstützer vor Landgericht Verden

Das Landgericht im niedersächsischen Verden hat zwei Unterstützter der ehemaligen RAF-Terroristen Daniela Klette, Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub zu Bewährungsstrafen verurteilt. Beide bekamen am Montag wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz acht Monate Haft auf Bewährung, wie das Gericht mitteilte. Den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf des Verabredens zu einem Verbrechen ließ das Gericht aber fallen. Es sei nicht nachzuweisen, dass die Männer wie angeklagt ein neues Gebäude der Staatsanwaltschaft Verden in Brand hätten setzen wollen.
Daniela Klette vor Gericht

Prozess gegen Klette-Unterstützer begonnen - nur zwei Angeklagte erschienen

Vor dem Landgericht Verden hat am Donnerstag ein Prozess gegen Unterstützer der ehemaligen RAF-Terroristen Daniela Klette, Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub begonnen. Sie sollen im Jahr 2018 noch vor der Festnahme Klettes geplant haben, als symbolischen Akt ein neu von der Staatsanwaltschaft Verden zu beziehendes Gebäude in Brand zu setzen. Zur Brandlegung kam es aber nicht, die drei Männer gerieten vorher in eine Polizeikontrolle.
Protestaktion für Georges Abdallah

Seit 40 Jahren in Frankreich inhaftierter Libanese freigelassen

Der seit 40 Jahren in Frankreich wegen eines tödlichen Anschlags auf zwei Diplomaten inhaftierte Georges Abdallah soll freikommen. Ein Berufungsgericht in Paris ordnete in einer nicht-öffentlichen Sitzung die Freilassung des gebürtigen Libanesen  am 25. Juli an, wie die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag aus Justizkreisen erfuhr. Der 74-Jährige gilt als einer der am längsten inhaftierte Häftling Frankreichs. Er soll nach seiner Freilassung umgehend in den Libanon abgeschoben werden.
Daniela Klette vor Gericht

Prozess gegen frühere RAF-Terroristin Klette: Gericht zweifelt an versuchtem Mord

Die wegen bewaffneter Raubüberfälle angeklagte ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette könnte einer Verurteilung wegen versuchten Mordes entgehen. Das Landgericht Verden gab der Beschuldigten nach Angaben einer Sprecherin am Mittwoch einen entsprechenden rechtlichen Hinweis. Demnach hält es die Kammer anders als in der Anklageschrift dargelegt für denkbar, dass es sich bei den fraglichen Schüssen auf einen Geldtransporter 2015 nicht um einen versuchten Mord handelte. Der Schütze könnte die Tat demnach zuvor noch abgebrochen haben.