Von wegen Freund und Helfer: Deutsche Polizisten fallen immer wieder durch Gewaltexzesse auf, wie ein Bericht von Amnesty International belegt. stern.de hat eine Reihe weiterer erschreckender Fälle recherchiert. Von Kerstin Herrnkind

Zufällig gefilmt: Polizeigewalt auf einer Demonstration in Berlin© DDP
Sie prügeln Kleinkriminelle zu Krüppeln, vergewaltigen Frauen in Gefängniszellen und schüchtern Zeugen ein: Immer wieder fallen deutsche Polizisten durch brutale Übergriffe im Dienst auf. Der Deutschlandbericht der Menschenrechtsorganisation Amnesty International dokumentiert exemplarisch 15 Fälle von Polizeigewalt. Die Organisation kritisierte eine "mangelhafte Aufklärung der gegen die Polizei erhobenen Vorwürfe". Als Konsequenz forderte Amnesty International eine Kennzeichnungspflicht für Beamte im Einsatz.
Wie brutal deutsche Polizisten mitunter vorgehen, zeigen auch folgende Fälle aus den vergangenen Monaten, die stern.de recherchiert hat.
Das Landgericht Berlin verurteilte Anfang Juli 2010 zwei Bundespolizisten wegen schweren Raubes zu mehrjährigen Haftstrafen. Die beiden Beamten, 27 und 42 Jahre alt, hatten zwölf Vietnamesen willkürlich kontrolliert und ihnen Geld geklaut. Teilweise zwangen die Polizisten ihre Opfer in ihren Streifenwagen und setzten sie an unbekannten Orten wieder aus. Ein Opfer wurde geschlagen. Insgesamt erbeuteten die Polizisten 663 Euro. Ihnen sei es nicht um Geld gegangen, sondern um "Macht", sagten die geständigen Polizisten vor Gericht über ihr Motiv. Die Beamten werden aus dem Dienst entlassen.
Der 42-jährige hatte vor der Wende an der DDR-Grenze gearbeitet. Es habe dort auch auf Menschen schießen müssen, was ihn sehr belastet habe, gab er vor Gericht an. Nach Auskunft der Bundespolizei hatte der ehemalige Grenzpolizist einen Antrag nach dem Einigungsvertrag gestellt, vom Bundesgrenzschutz übernommen zu werden. Am 3. Oktober 1990 wurde er zunächst angestellt und nach einem "Prüfverfahren" verbeamtet. Er wurde inzwischen - wie sein jüngerer Kollege - aus dem Polizeidienst entlassen.
Das Landgericht Neurupin verurteilte Anfang Juli 2010 den 34-jährigen Polizeikommissar Reinhard R. wegen minderschweren Totschlags zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Der Polizist hatte am Silvestertag 2008 in Schönfließ einen 26-jährigen Kleinkriminellen aus Berlin mit acht Schüssen getötet. "Wer einen solchen Schuss in den Oberkörper des Gegners abgibt, nimmt dessen Tod in Kauf", begründete der Richter sein Urteil.
Zwei Kollegen des Todesschützen wurden zu hohen Geldstrafen wegen Strafvereitelung im Amt verurteilt. Sie hatten versucht, ihren Kollegen zu decken. "Wegen lauter Silvesterböller" hätten sie keinen einzigen Schuss gehört, behaupteten die Polizisten vor Gericht. Offenbar hatten die Beamten schon am Tatort versucht, Zeugen einzuschüchtern. Zwei Schwestern, 15 und 16 Jahre alt, sagten vor Gericht aus, sie hätten Gebrüll und Schüsse gehört. Nach den Schüssen sei ein Polizist zu ihnen gekommen und hätte in "drohendem Ton" gefragt, ob sie etwas gesehen hätten. "Wir hatten Angst und haben gesagt, dass wir nichts gesehen haben", sagte eines der Mädchen vor Gericht aus.
Zwei Polizeibeamte wurden vom Landgericht Freiburg im November 2009 wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Nachdem sie sich auf der Weihnachtsfeier der Kripo betrunken hatten, hielten die Polizisten nachts auf der Straße einen Mann aus Montenegro an. Die Beamten zückten ihre Dienstausweise und gaben vor, eine Personenkontrolle durchzuführen. Die Polizeibeamten brachten den Mann zu Boden, traktieren ihn mit Schlägen und Tritten. Der Richter fand in seinem Urteil deutliche Worte. Die beiden Beamten hätten "Sheriff spielen" wollten. Die Beamten haben gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt.
Eine Videoaufnahme überführte einen Polizisten, der bei den Maikrawallen 2008 in Berlin den taz-Redakteur Bernd Schulz ohne erkennbaren Grund mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Der Beamte wurde im Mai 2009 mittels Strafbefehl zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung im Amt bestraft. Ein Disziplinarverfahren wurde jedoch eingestellt.
Das Amtsgericht Stendal verurteilte im März 2009 einen Polizeihauptmeister wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro. Der Polizist hatte einen 19-jährigen Fußballfan festgenommen, der nachts auf der Straße laut herumgrölte. Dabei brach der Polizist dem Teenager das Nasenbein und steckte ihn anschließend widerrechtlich in die Gewahrsamszelle.
Im neuen stern ... ... lesen Sie einen ausführlichen Bericht über Polizeigewalt in Deutschland.