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29. November 2007, 19:48 Uhr

Sudanesisches Gericht verurteilt Lehrerin

Peitschenhiebe, Gefängnis und Geldstrafe: Diese Konsequenzen drohten einer britischen Lehrerin im Sudan, die einen Teddy-Bären "Mohammed" nannte. Nach nur einem Verhandlungstag fällte das sudanesische Gericht nun ein Urteil.

Lehrerin Gillian Gibbons, hier abgebildet mit einem Geparden, wurde wegen der Namensgebung eines Teddys im Sudan verurteilt© EPA/MySpace

Ein Gericht im Sudan hat eine britische Lehrerin verurteilt, in deren Unterricht ein Teddy-Bär nach dem Propheten Mohammed benannt wurde. Der Schuldspruch erging am Donnerstag in Khartum wegen Beleidigung des Islams. Das Urteil: 15 Tage Gefängnis und Abschiebung. Der Anwalt der 54-jährigen Gillian Gibbons kündigte Berufung an. Das Urteil sei höchst ungerecht, sagte Ali Mohammed Adschab, der auch für ein Menschenrechtszentrum in Khartum tätig ist. Das Verfahren sei von Hardlinern aufgebracht worden, die auf sich aufmerksam machen wollten.

Die Anklage gegen die am Sonntag verhaftete Lehrerin einer Privatschule lautete ursprünglich auf Anstiftung zum Religionshass, was eine Strafe von 40 Peitschenhieben und sechs Monaten Haft hätte nach sich ziehen können. Der Direktor der Unity High School, Robert Boulos, sprach unter Hinweis auf dieses mögliche Strafmaß von einem sehr gerechten Urteil. Allerdings sei die Schule sehr traurig über die angeordnete Abschiebung, da Gibbons eine gute Lehrerin sei. Die obersten muslimischen Geistlichen im Sudan hatten am Mittwoch eine harte Bestrafung der Lehrerin wegen Gotteslästerung gefordert. Sie stellten sie auf eine Stufe mit dem britischen Autor Salman Rushdie, dessen "Satanische Verse" 1989 zum Mordaufruf des damaligen iranischen Ayatollah Chomeini geführt hatten.

Britischer Außenminister: Missverständnis

Der britische Außenminister David Miliband hatte den Vorfall zuvor als "harmloses Missverständnis" bezeichnet. Keinesfalls handele es sich hier um eine mutwillige Beleidigung des Islams. Britische Diplomaten würden alles in ihrer Macht Stehende tun, um eine Verurteilung der Pädagogin zu verhindern. Miliband hatte den sudanesischen Botschafter in London, Omer Mohammed Ahmed Siddig, einbestellt, um den Fall zu erörtern.

Der Verteidiger der Lehrerin, Kamal Dschizuri sagte vor Prozessbeginn der Nachrichtenagentur AP, er werde vor Gericht geltend machen, dass seine Mandantin keinerlei Absicht gehabt habe, eine Gotteslästerung zu begehen. Es gebe einen klaren Unterschied zwischen dem Propheten Mohammed und dem Namen Mohammed, der für Jungen üblich sei. "Wenn jemand, der von seinen Eltern den Namen Mohammed erhielt, später zum Dieb wird, ist es dann eine Beleidigung der Religion, wenn man sagt: 'Mohammed ist ein Dieb'? Natürlich nicht!" betonte Dschizuri. Der Anwalt musste zunächst darum kämpfen, in den Gerichtssaal eingelassen zu werden. Britische Diplomaten sowie Vertreter der Unity High School, Gibbons' Arbeitgeber, mussten draußen bleiben.

AP
 
 
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