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31. Januar 2012, 17:29 Uhr

Abgeordnete blockieren Völkermordgesetz

Das vieldiskutierte Völkermordgesetz in Frankreich, das die Leugnung des Genozids an den Armeniern unter Strafe stellt, kann vorerst nicht in Kraft treten. Zahlreiche Abgeordnete aller Parteien halten es für verfassungswidrig. Die Türkei ist über diese Entwicklung hocherfreut.

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Türkischstämmigen Demonstranten in Frankreich war das Völkermordgesetz schon immer ein Dorn im Auge. Jetzt stellen sich auch französische Abgeordnete quer© Emma Foster/DPA

Mehr als 140 französische Abgeordnete haben das umstrittene Völkermordgesetz vorerst gestoppt, das die Leugnung des Genozids an den Armeniern unter Strafe stellt. Parlamentarier aller Parteien brachten den Text vor den Verfassungsrat, wie die Gruppierung RDSE am Dienstag mitteilte. "Der Schritt entspricht dem, was wir von Frankreich erwarten", sagte der türkische Regierungschef Recep Tayyip Erdogan.

Der Initiative schlossen sich 77 Senatoren und 65 Abgeordnete der Nationalversammlung an. Damit fand der Vorstoß weit mehr Anhänger als die 60 Abgeordneten, die für eine Anrufung des Verfassungsrates nötig sind. Auch Abgeordnete der konservativen Regierungspartei UMP, die das Gesetz eingebracht hatte, halten das am 23. Januar verabschiedete Gesetz für verfassungswidrig. Der Verfassungsrat prüft ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen.

Verfassungsrat hat für Urteil einen Monat Zeit

Der Senat hatte das Gesetz verabschiedet, das die Leugnung eines in Frankreich anerkannten Völkermordes unter Strafe stellt. Dazu zählt neben der Judenvernichtung im Zweiten Weltkrieg auch das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich zwischen 1915 und 1917 während des Ersten Weltkrieges, bei dem nach armenischen Angaben 1,5 Millionen Menschen starben. Die Türkei weist den Vorwurf des Völkermordes zurück und geht von einer Opferzahl von bis zu 500.000 Menschen aus. Die türkische Regierung kritisierte das Gesetz scharf, verzichtete aber zunächst auf eine Verschärfung von bereits im Dezember verhängten Sanktionen gegen Frankreich.

Der Verfassungsrat muss sich binnen eines Monats zu dem Einspruch gegen das Gesetz äußern, auf Antrag der Regierung auch innerhalb einer verkürzten Frist von acht Tagen. "Ich hoffe, dass der Verfassungsrat das Notwendige tun wird", sagte Erdogan laut der Nachrichtenagentur Anadolu in Ankara. Die Türkei hatte nach dem Votum vor Weihnachten in der Nationalversammlung seinen Botschafter aus Paris zurückbeordert und die militärische Zusammenarbeit mit Frankreich ausgesetzt.

mlr/AFP/DPA
 
 
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