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9. Februar 2009, 10:39 Uhr

"Hartz-IV-Sätze für Jugendliche zu hoch"

Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, hat sich für eine Reduzierung der Hartz-IV-Regelsätze für Menschen unter 25 ausgesprochen. Sein Argument: Jugendliche in der Ausbildung dürften finanziell nicht schlechter gestellt sein, als Gleichaltrige, die nicht arbeiten.

Hartz IV, ALG II, Arbeitsamt, Regelsatz, Sozialhilfe

Sind die Hartz-IV-Sätze für junge Menschen zu hoch?© Martin Meissner/AP

Das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt, hat die Höhe der Hartz-IV-Regelleistungen für junge Menschen unter 25 Jahre infrage gestellt. "Wenn die Sätze auf Dauer für alleinlebende Jugendliche ohne Gegenleistung gezahlt werden, sind sie zu hoch im Vergleich zu Auszubildenden", sagte Alt der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

"Wir brauchen ein vernünftiges Verhältnis zwischen denen, die wenig verdienen und Steuern zahlen, und denen, die ein Transfereinkommen beziehen", sagte Alt weiter. Wenn ein Jugendlicher in Ausbildung schlechter gestellt sei, als ein Jugendlicher, der von Grundsicherung lebe, entstehe der Eindruck, "dass der, der nichts tut, von dieser Gesellschaft stärker belohnt wird, als der, der morgens früh aufsteht, zur Arbeit geht und lernen muss."

Ende Januar hatte das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass die Hartz-IV-Sätze für Kinder unter 14 Jahren gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Beschränkung auf 60 Prozent des Erwachsenen-Satzes sei nicht ausreichend begründet worden. Auch würden Kinder gegenüber Erwachsenen und anderen Hilfeempfängern benachteiligt. Ausdrücklich stellten die Richter klar, dass sie nicht die Höhe des Satzes beurteilt hätten. Nun soll das Bundesverfassungsgericht über die Sache entscheiden.

AP
 
 
KOMMENTARE (10 von 43)
 
Acco21 (10.02.2009, 20:37 Uhr)
@Dirk_37
sorry.. aber was der clement damals als mißbrauch beschrieben hat , und so aufgepuscht hat waren in einen 32 seitigen Bericht, wo der Mißbrauch beschrieben wird, gerade einmal 9 Fälle als Beispiel aufgeführt.. und die hat nicht mal das Amt rausgefunden, sondern wurde von der Presse öffentlich gemacht..
SIBO (10.02.2009, 19:39 Uhr)
Keine Ahnug, oder wie?
Herr Alt spricht von alleinlebenden arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahre.
Kennt der sein eigenes Gesetz nicht?
Jugendliche unter 25 Jahre müssen i. d. R. bei den Eltern wohnen bleiben, erhlten dann einen Regelsatzbedarf von 281,-- € in dem das Kindergeld in Höhe von 164,-- € schon enthalten ist, genau genommen bekommt er dann eine Unterstützung von 117,-- €, wenn man jetzt nur einmal den Regelsatzbedarf betrachtet.
Aber es ist ja immer so einfach auf die zu treten, die schon ganz unten sind.
Armes Deutschland!
logisch_konsequent (10.02.2009, 17:23 Uhr)
wer hier endlos schreibt, ...
.
- erstaunlich, in wieviel Details sich viele hier zu HarzIV auskennen und auslassen
.
- wenn man diese Zeit lieber in vernünftige eigenverantwortlliche Weiterbildung steckt und mobil zur Arbeitsnachfrage reist, wäre uns allen mehr gedient
utospatz (10.02.2009, 16:46 Uhr)
Wie viele Jugendliche kann
ich gut qualifizieren, wenn ich 2 tausend solcher Dummschwätzer aus Amt und sogenannten Würden ohne Regressansprüche entferne?
nightmare_online (10.02.2009, 13:53 Uhr)
Völlig alberner Nonsens
Na da schaun wir uns die Aussagen des Herrn Alt doch mal an.
- Ein Azubi zahlt - im Gegensatz zur Annahme des Hern Alt - üblicherweise keine Steuern.
- Ein Azubi ist üblicherwiese auch keine 25 Jahre alt oder auch nur in der Gegend.
- Wenn ein Azubi mehr verdienen soll wie jemand der nicht arbeitet, ist es notwendig, nicht mehr wie 150€ / Monat an junge Erwerbslose zu vergeben (Es gibt Ausbildungvergütungen in den NBL die bei knapp 200€/Monat liegen).
Dazu kommt, das eine solche Regelung gegen das grundgesetzlich garantierte Gleichheitsgebot verstiesse, und somit bei entsprechender Klage sofort wieder gekippt würde.
Fazit:
Das Statement von Herrn Alt besteht von vorn bis hinten aus albernem Nonsens, offensichtlicher Unkenntis der Situation, sowie bewussten oder unbewussten Verdrehungen der Realität.
Da Herr Alt also ganz offensichtlich keinen blassen Schimmer hat, wovon er redet, sollte man ihn feuern. Und zwar sofort!
karolus (10.02.2009, 10:57 Uhr)
Der Ansatz fehlt!
Bei den Hartz IV Gesetzen fehlt grundsätzlich der Ansatz sich für gerechte Umlagen stark zu machen. Der gesunde Jugendliche sollte zur gemeinnützigen Arbeit herangegezogen werden können.
Der eine mehr, der andere weniger.
Es gibt aber keine verbindlichen Regeln dies auch in der Praxis durchzuführen. Oder? ... ist vielleicht schon etwas in der Richtung unterwegs.
Dirk_37 (10.02.2009, 03:57 Uhr)
@dietmar
Zunächst mal hat ein 40-jähriger in der Regel ein anders Ausgabeverhalten als ein deutlich jüngerer Mensch. Allein der Unterhalt einer Familie, die Raten fürs Haus o.ä sind etwas anders:-)
...
Der andere Punkt ist der, daß man leider heutzutage ab Mitte 40,wenn nicht früher, beruflich zum älteren Eisen gehört. Ich persönlich finde diese Einstellung furchtbar aber die Realitäten sind leider im Moment noch so. Einfacher gesagt: ein 25-jähriger sollte wesentlich flexibler sein können, wird eher einen Job finden (natürlich entsprechende Qualifikation vorausgesetzt) und darf daher nicht wie ein älterer Bezugsnehmer behandelt werden! Arbeitslosigkeit ist ein Schweineübel, ich beneide keinen aber der ältere tut sich halt viel schwerer. Deswegen sehe ich keinen
Grund, alle in einen Topf zu werfen.
...
Das mag gegen die Gleichberechtigung sein, ich sehe es differenzierter. Studenten oder Weiterbildende, und das "Problem" hatte ich auch, haben i.d.Regel eine andere Motivation, etwas aus ihrem Leben zu machen (daher nehmen sie auch ein paar Widrigkeiten in Kauf). Diese Motivation wünschte ich mir bei einigen der jungen H4´ler ebenso!MfG Dirk
Dirk_37 (10.02.2009, 03:44 Uhr)
@frank
Sorry again, das stimmt so nicht! Lesen Sie bitte das SBG II, speziell die Änderungen im Jahr 2006 für U25 - Empfänger! Sie haben insofern Recht als das es schwierieger geworden ist als es die ursprüngliche Regelung ermöglichte, aber unmöglich ist praktisch gesehen nichts.
...
Nochmal, ich bin lediglich gegen die unrechtmäßige Ausnutzung einer ohnehin bescheuerten Regelung. Natürlich bedürfen Menschen jeden Alters Schutz und Fürsorge. Aber ich kann wohl auch von jungen Menschen ein gewisses Maß an Einschränkung sowie Fleiß verlangen, oder? Mein Gott, ich kam mit knapp 400 DM BaföG/Monat aus, musste alles selber bezahlen und heutzutage ist alles so viel schlechter? Es gibt sicher Menschen die nicht arbeiten können, warum auch immer. Die fallen aber nicht, zumindest rechtlich, unter Alg2. Die sollen auch unterstützt werden (Sozialhilfe etc). Wer arbeitet muß aber sehr deutlich mehr haben als der, der es nicht tut! Und gerade jungen Menschen muß aufgezeigt werden, das Leistung sich lohnt. Nichts anderes versucht Herr Alt mit seinem Vorstoß. Insofern heisse ich ihn gut,mfG Dirk
Frank4 (10.02.2009, 02:35 Uhr)
@Dirk_37
"Sorry, Sie irren. Lesen Sie sich die Regelsätze (gültig ab 07/08) durch und Sie werden eines Besseren belehrt!"
Ich weiss jetzt nicht, was Sie genau meinen? Wo irre ich? Es stimmt doch, dass U25-jährige nicht ausziehen dürfen (nur bei Gewalt in der Familie o.ä.), wenn Sie auf ALG II angewiesen sind.
Dietmar_Brach (10.02.2009, 02:18 Uhr)
So ein Unsinn
zunächst einmalwäre es verfassungswidrig einem unter 25 jährigen ein geringeres Existenzminimum als einem 40 jährigen anzuerkennen. Außerdem: Studenten haben auch weniger Geld zur Verfügung als Sozialhilfeempfänger. Das wird aber niemand vom Studieren abhalten.Wenn sich Herr Alt plötzlich um Gerechtigkeit sorgt, soll er doch einfach dafür sorgen, dass bei Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung der Anspruch auf eine Grundsicherung erhalten bleibt.
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