13. September 2012, 13:08 Uhr

Hinweis über NSU-Aufenthalt blieb unerkannt

Die Reihe der NSU-Aktenpannen reißt nicht ab: Der Untersuchungsausschuss will erst jetzt erfahren haben, dass dem Land Berlin bereits 2002 ein Hinweis auf den Verbleib des Terrortrios vorgelegen habe.

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Uwe Mundlos (l.) Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe: Hätte das Land Berlin schon vor zehn Jahren wissen können, wo sich das Neonazi-Trio aufhielt?©

Der Untersuchungsausschuss zur Neonazi-Mordserie hat einen weiteren Fall zurückgehaltener Akten beklagt. Beim Land Berlin habe sich ein Hinweis auf den Aufenthaltsort der drei Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) aus dem Jahr 2002 gefunden, sagte der CDU-Abgeordnete Clemens Binninger am Donnerstag am Rande von Ausschussberatungen. Ob der Hinweis, der auf einen namentlich nicht genannten Informanten zurückgehe, tatsächlich zu dem Trio geführt hätte, lasse sich noch nicht sagen. Dafür müsse der Ausschuss zunächst die Unterlagen einsehen.

Der Grünen-Abgeordnete Wolfgang Wieland warf den Landesbehörden der Hauptstadt vor, dem Ausschuss bislang keinerlei Unterlagen übermittelt zu haben. "Wir haben von Berlin bislang nichts bekommen", sagte der Abgeordnete, der selbst aus der Hauptstadt stammt.

Der Ausschussvorsitzende Sebastian Edathy (SPD) forderte vom Bundesverteidigungsministerium weitere Auskunft über Kontakte zu dem früheren NSU-Mitglied Uwe Mundlos. Er erwarte dazu noch ergänzende Berichte, sagte der SPD-Politiker. "Das Thema ist für uns noch nicht erledigt." Am Dienstag war bekannt geworden, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) 1995 eine Akte über die Vernehmung von Mundlos angelegt hatte. Der Bundeswehr-Geheimdienst vernichtete die Akte, allerdings tauchte im März beim sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz ein Vermerk zu dem Protokoll auf.

Zschäpe bleibt in U-Haft

Für Kritik sorgte, dass das Verteidigungministerium den Ausschuss nicht über den Vermerk informierte. Inzwischen hat sich das Vernehmungsprotokoll beim Bundesverfassungsschutz gefunden, der Ausschuss hat es ebenfalls erhalten. Eine gesonderte Ausschussitzung zu den MAD-Vorgängen soll es im Oktober geben. Am Donnerstag vernahm das Gremium zunächst Zeugen zu dem Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter im Jahr 2007.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) teilte derweil mit, dass das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe in Untersuchungshaft bleibt. Zschäpe ist seit dem 8. November vergangenen Jahres in U-Haft. Gegen die 37-Jährige besteht der dringende Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der besonders schweren Brandstiftung.

mlr/DPA/AFP
 
 
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