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3. Dezember 2009, 11:03 Uhr

Gerichtshof stärkt Rechte von ledigen Vätern

Acht Jahre kämpfte ein lediger Vater aus Köln um das Sorgerecht für seine Tochter. Er zog dafür bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der hat entschieden: Die Bevorzugung unverheirateter Mütter gegenüber den Vätern verstößt gegen die Menschenrechtskonvention.

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Nach geltender Rechtslage können in Deutschland Single-Väter ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter sehen© Frank Rumpenhorst/DPA

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat unverheirateten Vätern in Deutschland den Rücken gestärkt. In einem Grundsatzurteil gaben die Straßburger Richter am Donnerstag einem ledigen Vater im Streit um die Sorgeberechtigung für seine 14- jährige Tochter Recht - und machten damit zugleich Druck für eine Änderung des Sorgerechts in Deutschland. Der 45-Jährige aus dem Großraum Köln sieht die Bevorzugung von Müttern in Deutschland beim Sorgerecht als Diskriminierung an. Die Bundesregierung prüft nun, ob das Sorgerecht geändert werden muss.

Politiker von Regierung und Opposition ebenso wie Vereinigungen für die Rechte von Vätern in Deutschland begrüßten das Urteil als Zeichen der sich verändernden Gesellschaft. Sie verlangten gleichzeitig eine rasche Anpassung der deutschen Gesetzeslage an die in Europa übliche Praxis eines gemeinsamen Sorgerechts für Vater und Mutter. Die Deutsche Kinderhilfe verlangte eine grundlegende Reform des Familienrechts.

Nach derzeitiger Rechtslage können nichtverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Bei ehelich geborenen Kindern gilt hingegen in der Regel ein gemeinsames Sorgerecht. Der Verein "Väteraufbruch" schätzt, dass von dem Urteil 1,5 Millionen Väter betroffen sind.

"Eine große Genugtuung"

In der Urteilsbegründung heißt es, der Vater sei von deutschen Gerichten, die gegen ein gemeinsames Sorgerecht entschieden hätten, anders behandelt worden als die Mutter oder verheiratete Väter. Dies verstoße gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention.

"Es ist für mich eine große Genugtuung, dass dieses große Leid und die Ohnmacht, die ich jahrelang empfunden habe, nun hinter mir liegen", sagte Kläger Horst Zaunegger der Deutschen Presse-Agentur. Er sei auch für die "vielen betroffenen Väter froh", dass zu diesem Thema endlich eine Debatte neu geführt werde.

Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) begrüßte die Entscheidung des Gerichtshofes als "guten Tag für Väter". Das Gericht gebe mit der Entscheidung "unehelichen Vätern die Möglichkeit, mehr Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen und stärkt auch das Recht der Kinder auf beide Eltern".

Justizministerin will "mit Hochdruck" prüfen

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte, angesichts der Bandbreite rechtspolitischer Möglichkeiten werde das Ministerium die Debatte über gesetzgeberische Änderungen "sorgfältig und mit Hochdruck führen". Die Ministerin verwies darauf, dass der Gerichtshof nicht die abstrakte Gesetzeslage, sondern einen Einzelfall beurteilt habe.

Der Europäische Gerichtshof entscheidet immer nur über Einzelfälle. Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Staat, dem eine Grundrechtsverletzung nachgewiesen wird, dafür Sorge tragen muss, dass sich ein derartiger Fall nicht wiederholt. Die betroffenen Parteien können das Urteil der kleinen Kammer des Straßburger Gerichtshofes anfechten und innerhalb von drei Monaten den Fall vor die große Kammer des Gerichtshofes bringen. Gegen die Entscheidung der großen Kammer wäre dann keine Berufung mehr möglich.

Mutter lehnte gemeinsame Sorgerechtserklärung ab

Der Vater der heute 14-jährigen Tochter lebt seit 1998 von der Mutter getrennt, damals war das Mädchen drei Jahre alt. Seine Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht wies das Kölner Oberlandesgericht 2003 zurück. Obwohl sich das Paar in vielen Dingen einig war und die Mutter auch mit großzügigen Besuchen einverstanden war, lehnte sie eine gemeinsame Sorgerechtserklärung ab.

In den meisten Ländern Europas gilt ein gemeinsames Sorgerecht. "Das Vetorecht von Müttern gegenüber dem Recht der Väter gibt es außer in Deutschland nur noch in Österreich, der Schweiz und Liechtenstein", erläuterte der Anwalt des Vaters, Georg Rixe. Bei ehelichen Kindern ist die Rechtslage klar: in der Regel gilt das gemeinsame Sorgerecht.

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DPA/AFP
 
 
KOMMENTARE (10 von 16)
 
bukwuz (05.12.2009, 14:16 Uhr)
Verantwortlich fürs Mittelalter
Freude über das Urteil des EGFM ! JA !
Jedoch starker Zweifel an der Umsetzung des Urteils in deutsche Gesetzgebung !
Dazu sollte man wissen, daß Frau Leuthäuser-Schnarrenberger in den 90iger Jahren ani der Novellierung des Kindschaftsrechts-Reformgesetzes mit beteiligt war und dort bereits versagt hat und daß unser derzeitiger Kanzleramtsminister und langjähriger Kofferträger von Frau Merkel ebenfalls im entsprechenden Rechtsauschuss dieser Gesetzgebung damals saß und entgegen allen Gutachten (die nie veröffentlicht wurden) das menschenrechtsverachtende Gesetz mit entscheidend geprägt hat und durchgesetzt hat.
Wieviele Menschen müßten jetzt die Bundesregierung auf Schmerzensgeld wegen Diskriminierung und Menschrechtsverletzung verklagen, damit diese Politiker endlich gehen müssen oder wach werden ?
ES IST EIN SKANDAL IN DIESEM LAND !
Papa-tobipeine (04.12.2009, 13:37 Uhr)
§ 1626a BGB
Ich befürworte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sehr...Ich selbst habe eine Petition in den deutschen Bundestag eingebracht und kämpfe schon seit VOR der GEBURT meines Sohnes um alle Möglichkeiten....Unser gemeinsamer Sohn ist ein Wunschkind mit anschließend geplanter Hochzeit...Als es feststand das der Schwangerschaft nichts mehr entgegenstand hat meine Ex-Partnerin zehn Tage vor der Hochzeit alles abgesagt und ich durfte nicht EINEN TAG an der Schwangerschaft teilhaben,ebenso wie sie mir nun schon seit den 5 Monaten,die unser gemeinsamer Sohn auf dieser Welt ist, schon 2,5 Monate den Umgang verwehrte weil ihr "irgendwas" gegen den Strich ging.....Ich hoffe sehr das sich in Deutschland ENDLICH und SCHNELL etwas tut, was dafür sorgt das unserem Sohn nicht unnötiger seelischer Schaden widerfährt....

Mein Anliegen wäre folgendes,denn es sprechen NICHT NUR Gesetze des EGFM gegen unsere Gesetzgebung:

Der Paragraf 1626a soll aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch gestrichen werden. Mit Anerkennung der Vaterschaft soll das gemeinsame Sorgerecht gelten. Es sein denn, eine Kindeswohlgefährdung nach § 1666a BGB liegt vor.
Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund seines Geschlechts in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt.


§ 1626a BGB
- diskriminiert nichteheliche Kinder und nichtverheiratete Väter unmittelbar
- verletzt das natürliche Grund- und Menschenrecht des Kindes auf Fürsorge und Erziehung durch beide Eltern
- verführt zu Machtmißbrauch
- stellt Mütterrechte über Kinderrechte
- macht Vaterfiguren austauschbar und ersetzt den als Vorbild fehlenden Vater durch andere vermeintliche Autoritäten
- zerstört Verhandlungsbereitschaft
- ist männerfeindlich
- macht den nichtverheirateten Vater von einer einseitigen Willenserklärung der Mutter abhängig
- schliesst Väter von der elterlichen Verantwortung aus


§ 1626a BGB steht in Widerspruch zu folgenden Artikeln und Paragrafen:

- GG Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
- GG Artikel 3 (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
- GG Artikel 3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.
- GG Artikel 6 (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst Ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
- GG Artikel 6 (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern. (unerledigte Aufgabe seit 1949)
- GG Artikel 19 (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
- BGB § 1626 (1) Der Vater und die Mutter haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfaßt die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
- BGB § 1626 (2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewußtem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.
- EMRK Artikel 14 [Verbot der Diskriminierung] Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts ... der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.
- UN-Kinderrechtekonvention Artikel 18 [Verantwortung für das Kindeswohl] (1) Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen.



§ 1626a BGB
diskriminiert nichteheliche Kinder und nichtverheiratete Väter unmittelbar
verletzt das natürliche Grund- und Menschenrecht des Kindes auf Fürsorge und Erziehung durch beide Eltern
begünstigt eine einseitige Erziehung
verführt zu Machtmißbrauch
stellt Mütterrechte über Kinderrechte
birgt das Risiko der emotionalen Kindesmißhandlung durch Vater-Kind-Entfremdung
beeinflußt Bindungs- Beziehungs- und Leistungsfähigkeit des Kindes und der späteren Persönlichkeit
macht Vaterfiguren austauschbar und ersetzt den als Vorbild fehlenden Vater durch andere vermeintliche Autoritäten
zerstört Verhandlungsbereitschaft
ist männerfeindlich
macht den nichtverheirateten Vater von einer einseitigen Willenserklärung der Mutter abhängig
schliesst Väter von der elterlichen Verantwortung aus
Elterliche Fürsorge ist ein Menschenrecht und gilt spätestens ab der Geburt. Menschenrechte können von niemandem verliehen werden.
Elterliche Fürsorge ist ein Grund- und Menschenrecht.

Ich hoffe sehr das sich nun endlich etwas tut, UND DAS SCHNELL......Soviele Millionen von Kindern hier in Deutschland wird der Vater durch ihr "angeblich liebenden Mütter" verwährt....

MfG
interruter (03.12.2009, 17:20 Uhr)
Sicherlich ist es eine Erleichterung und ich wünsche allen Vätern viel Glück was ihre Kinder betrifft!
Ist echt Klasse!!
Nur auch muss der Teil bearbeitet sein der dieses Glück nicht hatte und das ist ein verdammt grosser Teil.Wahrscheinlich der Löwenanteil im Moment noch.
Nun gut die Zeiten ändern sich, nur viele Väter hat es wahrscheinlich noch mit den alten Gesetzten voll erwischt.
Ich hatte damals auch daran gedacht einen Klage ein zu reichen nur es war finanziell nicht möglich beim verfassungsgericht ,geschweige denn beim EU Gerichtshof den es damals nicht in der Mächtigkeit gab.
Deswegen ist es gut ,aber auch armselig das wir ,also die(Gesetzgeber)als angeblich so kultiviertes Volk nicht von selbst drauf gekommen sind unsere gesetze in der Hinsicht zu ändern.
Immerhin sind die Kinder die Zukunft und sie so in der Entwicklung zu bremsen ,fertig zu machen oder sonstiges ist nicht OK!
Da hätte man wirklich mal und das war möglich über den Tellerrand hinaus schauen sollen!
Es liegt mir fern hier die Frauen zu denunzieren und herab zu setzen ,erfahrungsgemäss gibt es auch gute oder eher gesagt welch e die überlöegen aber bei dem grössten Teil war das leider nicht so.
Speziell aus der Generation der 60er und 70 er Jahre!
Hajo (03.12.2009, 17:06 Uhr)
Vaterrechte
Liebe Schreiber dieser ganzen Artikel.
Es macht den Eindruck als sind die männlichen Schreiber alle eher frustriert als erleichtert. Kann es sein das viele der Väter ihre Kinder überhaupt nicht sehen möchten?
Der junge Mann der hier für sein Recht alle Instanzen durchlitten hat will sein Kind sehen und kann es nun auch ,, Hut ab,,! Traurig an der ganzen Sache ist ,das man für eine eigentlich natürliche und selbstverständliche Angelegenheit die Gerichte beanspruchen muß. Wobei die deutschen Gericht nicht in der Lage wahren Recht von Unrecht zu unterscheiden. Viel Glück allen ledigen Vätern für die Zukunft.
interruter (03.12.2009, 16:55 Uhr)
Tja
Das Problem ist Männer lieben und haben Sex!
Frauen haben Sex und lieben!
Bei den Frauen ist das ein Gefühl!
Das ist der Unterschied.
Deswegen kapieren die auch nicht worum es geht.
Erst bringen sie uns auf die Welt und dann machen sie uns fertig.
Mit Hilfe dieser alten gesetze aus den 33-45 Jahren.
laketahoe (03.12.2009, 16:50 Uhr)
Unfähige Gesetzgeber....
die ein Kind als quasi Besitz der Mutter ansehen .... rückständig und falsch ist das.

Wenn man alle Kinder zusammenzählt, die dadurch unter die Räder kamen, dass Mütter ihre Machtspielchen betrieben haben, dann kommt dabei sicher eine mittlere Großstadt dabei heraus.

Es kann nur ein gemeinsames Sorgerecht geben, wenn es um die Interessen des Kindes geht. Egal ob verheiratet oder nicht. Und man sollte Mütter und Väter mit Hilfsangeboten dabei unterstützen und notfalls mit allen Rechtsmitteln dazu zwingen, dass sie ihren Pflichten auch taeglich nachkommen.

evitaevita (03.12.2009, 15:55 Uhr)
Menschrechte mit Füßen treten
In diesem Lande werden die Menschenrechte mit Füßen getreten - und wir wollen andere Länder auch noch darüber belehren! Das ganze Emanzenpack in der Politik und in der Justiz wird jetzt kalt lächelnd das Ganze aufweichen und in Deutschland weiter Menschenrechtverletzungen gesetzlich legitimieren. Kotz.
interruter (03.12.2009, 13:57 Uhr)
@kommentierer09

Leider sind die meisten nur Alice Schwarzer Jünger wenn es darum geht Kinder zu Entfremden.
Wenn der Richtige Nachfolger kommt sieht das unter Umständen anders aus.
Alice Schwarzer zählt immer nur zu ihrem Vorteil.
Und die Kinder zählen als letzte Waffe wennn man nichts hat um sich und sein handeln irgendwie zu rechtfertigen.
Ist wirklich schlimm hier vor allem das dumme Richter das unterstützen obwohl das Resultat schon lange fest liegt!
kommentierer09 (03.12.2009, 13:42 Uhr)
traurig ist,
dass diese Klage überhaupt notwendig ist. Und es bleibt zu hoffen, dass man im Jusitzministerium dies mal zum Anlass nimmt, das Familienrecht auf die Bedürfnisse dieses jungen Jahrtausends anzupassen.
Es kann nicht sein, dass Alice-Schwarzer-Jüngerinen genau beim Thema Sorgerecht sich auf Knopfdruck in die Mitte des letzten Jahrhunderts zurück katapultieren und Kinder ihrer Väter berauben - und umgekehrt.
interruter (03.12.2009, 13:39 Uhr)
Zwangsentfremdung
Genau das ist passiert mit meinen Kindern.Habe jahrelang um sie gekämpft und jetzt nach 11 Jahren endlich Kontakt zu meiner kleinen Tochter die mittlerweile 21 ist.
Der Kontakt ist nur per Mail und man merkt die Abgründe zwischen uns.
Die grosse ist mittlerweile 24 und äussert sich zu nichts obwohl ich zu ihr früher schon immer den besseren Kontakt hatte.
Das Resultat der Sache ist jede Menge Traumatisierung und ewige Psychotherapien.
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