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5. April 2006, 18:17 Uhr

Anwältin aus dem Saal getragen

Wieder einmal ging es im Prozess gegen den Holocaust-Leugner Ernst Zündel nicht um die Sache. Stattdessen pöbelte seine Anwältin solange herum, bis sie aus dem Saal entfernt werden musste.

Sylvia Stolz wurde nicht das erste Mal des Gerichtssaals verwiesen© Boris Roessler/DPA

Im Volksverhetzungsprozess gegen Ernst Zündel ist es vor dem Landgericht Mannheim erneut zu einem Eklat gekommen: Die vom Verfahren ausgeschlossene Anwältin Sylvia Stolz weigerte sich, die Verteidigerbank zu verlassen und wurde daraufhin von zwei Wachpolizistinnen aus dem Saal getragen. Dabei winkte sie dem Publikum, das vorwiegend aus rechten Sympathisanten bestand, zu und rief: "Das deutsche Volk erhebt sich."

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte den Ausschluss von Stolz jüngst bestätigt. Der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen stellte nun klar, dass diese Entscheidung gelte, auch wenn sie noch nicht rechtskräftig sei. Stolz hat bereits Beschwerde beim Bundesgerichtshof angekündigt.

"Lynchen ohne Recht"

Meinerzhagen stellte es der Anwältin frei, die Bank freiwillig zu verlassen und unter den Zuschauern im Saal Platz zu nehmen. Stolz, die unter anderem wegen rechter Sprüche an früheren Verhandlungstagen ausgeschlossen worden war, warf dem Vorsitzenden Richter vor, er führe einen Prozess des "Lynchens ohne Recht". Meinerzhagen verkörpere zudem eine Fremdherrschaft über das deutsche Volk. Sie selbst stelle sich dagegen "hier vor das deutsche Reich". Seit 60 Jahren verzichte das deutsche Volk darauf, sich selbst zu regieren. "Diesem schlechten Beispiel folge ich nicht." Daraufhin wurde sie aus dem Saal entfernt.

Stolz hatte bereits beim Prozessauftakt im November vergeblich versucht, den Ex-NPD-Anwalt Horst Mahler, der als ihr Mentor in der rechten Szene gilt, als Assistenz der Verteidigung hinzuzuziehen. Jetzt saß Mahler neben weiteren Sympathisanten Zündels im vollen und von rund 30 Polizisten gesicherten Gerichtssaal. Auf der Verteidigerbank nahm erneut der rechte Hamburger Anwalt Jürgen Rieger Platz, der nach Stolz' Rauswurf umgehend einen Befangenheitsantrag an die Adresse der Richter stellte.

Inhaltlich kam der Prozess nicht weiter. Zur Sache wurde seit dem Prozessauftakt im November nicht verhandelt. Prozessbeobachter glauben daher auch nicht an ein schnelles Ende des Verfahrens und rechnen damit, dass die vier weiteren Prozesstage, die das Gericht vorerst bis zum 9. Juni anberaumt hat, nicht ausreichen werden. Der 66 Jahre alte Zündel, den die Anklage als den "aktivsten Holocaust-Leugner" bezeichnet, muss sich wegen des Verdachts der Volksverhetzung verantworten. Er hatte jahrelang von Kanada und den USA aus rechtsradikale Agitationen betrieben, war aber von beiden Staaten abgeschoben und schließlich 2005 in Deutschland verhaftet worden.

Seit einem Jahr in U-Haft

Hauptstützpunkt der rechten Agitationen des im Kreis Calw geborenen Zündel war seit 1958 Kanada, wohin er auswanderte, um der Wehrpflicht in der Bundesrepublik zu entgehen. Von dort verschickte er unter anderem den mit neonazistischen und antijüdischen Thesen gespickten "Germania"-Rundbrief.

Als ein kanadisches Gericht 2001 seine Internet-Seite "Zundelsite" für verfassungswidrig erklärte, ging er in die USA, wurde von dort zwei Jahre später aber zurückgeschoben und in Kanada festgenommen. Im Frühjahr 2005 wurde Zündel nach Deutschland ausgeliefert und sitzt seither in Mannheim in Untersuchungshaft. Der Prozess wird am 26. April fortgesetzt.

Wolfgang Frey/AP
 
 
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