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Mit Spannung wurde erwartet, was die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker im Prozess um den Buback-Mord aussagen würde - doch sie enttäuscht. Und am Ende ihres Vortrags vor Gericht sind mehr Fragen offen als zuvor.
Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Mordanschlags auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 hat die Bundesanwaltschaft den Nebenkläger und Sohn des Opfers, Michael Buback, scharf angegriffen.
Anderthalb Jahre hat Michael Buback recherchiert. Der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback wollte wissen, wer im April 1977 seinen Vater wirklich erschossen hat. Im stern berichtet er, dass die wahre Mörderin für die Tat vermutlich nicht belangt wurde, weil der Verfassungsschutz sie deckte.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat Verena Becker zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die ehemalige RAF-Terroristin habe die Entscheidung zu dem Anschlag auf Siegfried Buback "mit bestimmt".
Beim Prozess gegen Verena Becker soll es eigentlich um die Frage gehen, ob die ehemalige RAF-Terroristin 1977 an dem Mord an dem damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback beteiligt war. Stattdessen liefert sich der Buback-Sohn Michael ein deftiges Wortgefecht mit dem Bundesanwalt um ein altes Motorrad.
Bei dem RAF-Insider, der Details zum Tathergang bei der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 preisgegeben hat, handelt es sich nach einem Zeitungsbericht um das frühere RAF-Mitglied Peter-Jürgen Boock. Dies soll der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger bestätigt haben.
In Stammheim hat der Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker begonnen. Es ist mehr als ein Gerichtsverfahren - es ist eine Reise zurück in ein dunkles Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte.
Auch 33 Jahre nach dem Attentat auf Siegfried Buback ist weiter unklar, wer den Generalbundesanwalt erschossen hat. Der neue Prozess gegen Ex-Terroristin Verena Becker wird daran nichts ändern.
35 Jahre nach dem weiter ungeklärten Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback hat das Oberlandesgericht Stuttgart die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker zu vier Jahren Haft wegen Beihilfe verurteilt.
Nach anderthalb Jahren steht der Prozess gegen Verena Becker kurz vor dem Ende. Die Verteidigung ist davon überzeugt, dass die frühere RAF-Terroristin nicht am Buback-Mord beteiligt war.
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