Spurwechselfunktion Kraftfahrt-Bundesamt leitet Prüfverfahren gegen Tesla wegen Autopiloten ein

Ein Fahrer sitzt am Steuer eines Tesla-Autos und hat beide Hände auf seinen Beinen abgelegt
Der Autopilot des Tesla-Modells 3. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat ein Prüfverfahren gegen den US-Autobauer eingeleitet.
© ANP | "Laurens van Putten" / Picture Alliance
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat ein Prüfverfahren gegen Tesla eingeleitet. Demnach sei die Autopilot-Funktion "möglicherweise nicht zulässig". Erst vergangene Woche hatte es Berichte über ein unvermitteltes Bremsen des Fahrassistenzsystems gegeben.

Das KBA hat ein Prüfverfahren wegen einer elektronischen Spurwechselfunktion des Tesla-Autopiloten eingeleitet. Diese Funktion, die der US-Autohersteller in einigen seiner Modelle als Zubehör anbiete, sei "in Europa möglicherweise nicht zulässig", sagte ein KBA-Sprecher der "Bild am Sonntag".

Während der Fahrt auf der Autobahn soll der Spurwechselassistent des sogenannten Autopiloten laut Tesla-Beschreibung "das Fahrzeug auf die optimale Fahrspur bringen, um es auf Einmündungen und Ausfahrten vorzubereiten und langsamere Fahrzeuge zu überholen", wie das Blatt schreibt. 

Das KBA steht demnach im Rahmen seiner Prüfung sowohl mit Tesla als auch mit der niederländischen Kfz-Zulassungsbehörde RDW in Verbindung. Die RDW ist für die in der EU gültige Gesamtfahrzeug-Genehmigung für Tesla zuständig. 

Tesla-Autopilot schon länger in der Kritik

Die Prüfverfahren wegen des in Tesla-Fahrzeugen verbauten Autopiloten häufen sich. Zuletzt war vergangene Woche bekannt geworden, dass die US-Verkehrsaufsicht den Elektroautobauer Tesla wegen Berichten über unvermitteltes Bremsen ins Visier nimmt. Es seien in den vergangenen neun Monaten 354 Beschwerden eingegangen, weil ein von Tesla als "Autopilot" vermarktetes Fahrassistenzprogramm plötzlich und unerwartet die Bremsen aktiviere, teilte die National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) vergangene Donnerstag mit. Die Untersuchung umfasst demnach rund 416.000 Tesla Model 3 und Y von 2021 und 2022. Das Unternehmen selbst äußerte sich zunächst nicht.

Teslas Fahrassistenzsystem "Autopilot" sorgt schon länger für Argwohn. Kritiker finden, dass der Name eine Übertreibung ist, die zu fahrlässiger Nutzung einlädt. Die US-Verkehrsaufsicht untersucht auch andere Probleme im Zusammenhang mit dem Programm, etwa Auffahrunfälle von Tesla-Autos mit am Straßenrand parkenden Notfall-Fahrzeugen. Zuletzt hatte NHTSA den Druck auf das Unternehmen ohnehin erhöht. In den vergangenen Wochen musste Tesla in mehreren Fällen einwilligen, bei zahlreichen Fahrzeugen beanstandete Mängel zu beseitigen.

Auch mit der US-Börsenaufsicht SEC liegt Tesla-Chef Elon Musk im Dauerclinch. Nach einem Rechtsstreit über angeblich irreführende Tweets hatten sich die Behörde und der Unternehmer 2018 auf einen Vergleich geeinigt, der Musks Twitter-Aktivitäten zügeln sollte. Doch der Konflikt dauert an und droht erneut zu eskalieren. In einem Gerichtsantrag vom Donnerstag wirft der Tesla-Chef der SEC vor, sein Recht auf freie Meinungsäußerung beschneiden zu wollen. Grund dafür sei angeblich auch, dass er entschiedener Regierungskritiker sei.

AFP · DPA
nk

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