Wallis Polizei stoppt E-Scooter-Fahrer wegen falscher Beleuchtung – dann kam heraus: Sein Gefährt schafft 120 km/h

Der von der Polizei Wallis gestoppte E-Scooter steht in einer Garage
Erlaubt sind E-Scooter nur bis zu einer Geschwindigkeit von 20 Stundenkilometern und zwar in der Schweiz wie auch in Deutschland
© Polizei Wallis / Keystone / DPA
Ein 23-Jähriger musste für eine Polizeikontrolle mit seinem E-Scooter stoppen. Als der Roller anschließend auf den Prüfstand kam, dürften sich die Polizisten die Augen gerieben haben: 120 km/h Höchstgeschwindigkeit wurden gemessen.

Die Schweizer Polizei hat einen elektrischen Tretroller – auch E-Scooter genannt – aus dem Verkehr gezogen, der bis auf Trabi-Geschwindigkeit beschleunigen kann. Das Zweirad war auf eine Geschwindigkeit von 120 Kilometern in der Stunde hochfrisiert worden, wie die Kantonspolizei Wallis am Donnerstag mitteilte.

Erlaubt sind E-Scooter nur bis zu einer Geschwindigkeit von 20 Stundenkilometern und zwar in der Schweiz wie auch in Deutschland. Möglich machte das ein eingebauter Motor mit 4000 Watt-Leistung. Zugelassen sind jedoch lediglich Gefährte bis zu maximal 500 Watt. Der 23-Jährige Fahrer wurde in der Ortschaft Brig-Glis im Rhonetal gestoppt und angezeigt.

E-Scooter eigentlich nur wegen Beleuchtung gestoppt

Kurioserweise gingen der Mann und sein Gefährt der Polizei nicht wegen überhöhter Geschwindigkeit ins Netz. Vielmehr stimmte wohl etwas mit der Beleuchtung am E-Scooter nicht. Dass der Mann mit einer illegal frisierten Maschine unterwegs war, stellte sich erst später auf dem Prüfstand heraus.

Ein kleiner Junge steht mit offenem Mund und seinem Scooter in den Händen auf einer Halfpipe.
Zehnjähriger macht unglaublichen Trick mit seinem Scooter – seine Reaktion ist Gold wert
© TikTok/rockyandtylerx
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Laut dem ADAC benötigt man grundsätzlich keinen Führerschein, um einen E-Scooter mit Straßenzulassung fahren zu dürfen. Es gilt jedoch ein Mindestalter. Ab dem 14. Lebensjahr dürfen Tretroller mit Elektroantrieb genutzt werden. Eine Helmpflicht gibt es ebenfalls nicht, wobei der Automobilclub die Nutzung eines Helms durchaus empfehlenswert findet. Nur so könne man sich im Falle eines Sturzes oder Unfalls richtig schützen.

Gleiche Alkoholgrenzen wie für Pkw

Beim Thema Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie für Autofahrer. "Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg", gibt der ADAC zu bedenken. Wer allerdings noch unter 21 Jahre alt ist und gerade erst den Führerschein gemacht hat, muss sich in der Probezeit sogar an die 0,0-Promille-Grenze halten.

Quellen: Polizei Wallis, ADAC, DPA

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