Elektrizität ist der Schlüssel beim Kampf gegen den Klimawandel. Überall wo fossile Brennstoffe eingespart werden müssen, soll die Elektrizität einspringen. Das ist folgerichtig, denn Strom kann auch in den benötigten Mengen klimaneutral hergestellt werden.
Doch neben der Speicherung gibt es ein weiteres Problem: die Belastung der Netze. Für E-Autos fehlt es nicht nur an Ladesäulen, auch die Stromnetze müssten massiv ausgebaut werden. Dazu kommt eine Besonderheit der Elektromobilität: Es wird nicht nur Strom verbraucht, der soll auch möglichst schnell fließen. Psychologisch ideal wäre eine Aufladezeit wie beim Verbrenner an der Tankstelle.
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Viel Strom in kurzer Zeit
Ein Albtraum für die Netzbetreiber dem sie nun vorbauen wollen. Das Zauberwort lautet Spitzenglättung. Das hört sich harmlos an, birgt aber Sprengstoff. Letzten Endes bedeutet es, dass der, der viel Strom schnell verbrauchen will, mehr bezahlen muss als Haushalte, die ihren den Strom harmonischer abnehmen. Sehr starken Verbrauchern wie Schnellladestationen wird sogar die Abnahme gekappt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) will dieses Instrument im Paragrafen 14a des Energiewirtschaftsgesetzes festschreiben. Die Grundlage ist ein Gutachten mit dem Namen "Digitalisierung der Energiewende", das das BMWi in Auftrag gegeben hat (Lesen Sie auch: Preisschock an der Zapfsäule - Stromtanken wird richtig teuer):
Als magischen Grenze gilt ein Verbrauch von 5000 Watt. Das ist nicht ganz praxisgerecht, weil nicht nach Haushaltsgrößen unterschieden wird. Politisch wären wohl nur differenzierte Maximalleistungen zu vertreten. Die Stromkunden werden in drei Gruppen aufgeteilt. Die erst umfasst die normalen Haushalte ohne flexible Verbraucher, wie das Elektroauto oder Wärmespeicher. Sie würden die angedachten Einschränkungen gar nicht treffen. Wenn durch ein unglückliches Zusammentreffen doch einmal mehr Strom, als die 5000 Watt abgenommen wird, bleibt das ohne Folgen.
Erziehungseffekt
Die zweite Gruppe sind die "Teilflexiblen", neben den normalen Verbrauchern kommen ein paar flexible Stromverbraucher hinzu. Eine Wallbox, eine Ladesäule oder eine Wärmepumpe. Hier wird es spannend: Diese Haushalte bekommen keine höhere Toleranzgrenze zugebilligt. Da ist eigentlich unlogisch, denn ein E-Auto verbraucht mehr Strom, und niemand spart an anderer Stelle entsprechend ein. Die Kunden werden mit einem "netzorientierten Management" rechnen müssen. Etwas verklausuliert heißt das: Wer immer auf die volle Leistung zurückgreifen kann, muss deutlich mehr bezahlen.

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Man erhofft sich hier einen Erziehungseffekt. Anstatt das Auto in kurzer Zeit vollzutanken, soll die Preisgestaltung dazu erziehen, den Wagen eher über Nacht aufzuladen. Als Drittes kommen die "vollflexiblen" Kunden. Die Gruppe benutzet nicht nur flexible Verbraucher, sondern erzeugt auch noch Strom. Sie kombinieren also Schwankungen im Verbrauch mit einer schwankenden Erzeugung. Diese doppelte Unsicherheit wollen die Netzbetreiber nicht abnehmen. Ihr Verbrauch muss immer unter dem bestellten Limit liegen. Das öffentliche Netz soll nicht als Puffer für die eigene Energieerzeugung dienen.
Der Plan ist umstritten. "Während hier eine rein technisch geprägte Diskussion geführt wird, wäre es notwendig, das Kunden- und Nutzerverhalten genauer zu betrachten. Die vielfach zitierten Spitzenzeiten am Abend, wenn jeder sein EV auflädt, sind bisher selbst in den EV-Hochburgen ausgeblieben", sagt Andreas Radics von der Unternehmensberatung Berylls und liefert die Lösung gleich mit: "Also sollte nicht über einen Hebel diskutiert werden, der nur ausschließlich bei Engpässen genutzt werden darf, sondern über die Förderung der Infrastruktur, um diese Engpässe auszuschließen."
Einer muss zahlen
Doch grundsätzlich ist nicht von der Hand zu weisen, dass abrupte Verläufe der Stromabnahme Probleme und Kosten verursachen. Irgendjemand muss diese Kosten übernehmen, und die Netzbetreiber würden auch kritisiert werden, wenn die Mehrkosten einfach an alle Stromkunden verteilt werden. Dann könnte man sagen, dass eine Oma mit Minirente die Mehrkosten eines Ärztepaares mit zwei Schnellladesäulen und Solardach solidarisch mittragen soll. Müssen die E-Mobilisten die Kosten selbst tragen, werden private Ladesäulen allerdings deutlich unattraktiver.
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