Bei dem Fahrverbot sollen keine Altersunterschiede gemacht werden. Verstöße gegen das Fahrverbot sollen nach dem Gesetzentwurf mit einem Bußgeld von 125 Euro und zwei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet werden. Ein wichtiges Ziel ist nach bisherigen Erklärungen von Tiefensee, die Zahlen von Unfällen, Verkehrstoten und -Verletzten weiter zu verringern.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, begrüßte die Entscheidung der Bundesregierung. Sie appellierte vor allem an die Karnevalisten, auch während der "närrischen Tage" Alkohol nur zurückhaltend zu konsumieren. Der Kabinettsbeschluss über das Fahrverbot sei "ein klares Zeichen für mehr Vernunft und weniger Alkohol im Straßenverkehr". Alkohol führe zu einem hohen Risiko beim Autofahren, sagte Bätzing. "Für jeden dritten Autounfall unter Alkoholeinfluss sind junge Menschen zwischen 18 und 24 Jahren verantwortlich. Bei Fahranfängern treffen Unerfahrenheit im Verkehr und die Wirkung von Alkohol als Unfallrisiken zusammen."
DPA