Urteil des EuGH Google muss persönliche Daten löschen

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Bürger in der Europäischen Union haben ein Recht auf die Löschung ihrer persönlichen Daten im Internet. Der Europäische Gerichtshof urteilte am Dienstag, dass Google unter bestimmten Umständen Verweise auf Internetseiten mit sensiblen persönlichen Informationen aus der Ergebnisliste seiner Suchmaschine entfernen muss. Den Luxemburger Richtern zufolge können sich Personen "unmittelbar an den Suchmaschinenbetreiber wenden, um unter bestimmten Vorsaussetzungen die Entfernung des Links aus der Ergebnisliste zu erwirken". Wenn der Betreiber dem nicht folge, kann sich der Betroffene an das zuständige Gericht wenden. Google äußerte sich enttäuscht über die Entscheidung des höchsten Gerichts in der EU, während Datenschützer das Urteil begrüßten. Bundesjustizminister Heiko Maas lobte die Entscheidung, die große Bedeutung für die laufenden Beratungen zur EU-Datenschutzverordnung habe. O-Ton Heiko Maas: "Wichtig ist auch, dass der EuGH festgestellt hat, dass das Recht gilt des Landes, in dem die Leistung angeboten wird. Das heißt, auch für amerikanische Unternehmen gilt in Europa europäisches Recht. Das ist das sogenannte Marktortprinzip. Und ich bin mir sicher, dass diese Entscheidung auch dazu führen wird, dass die Diskussion um die Datenschutz-Grundverordnung in Europa, vor allen Dingen in Deutschland, noch einmal an Fahrt gewinnen wird." In dem konkreten Fall hatte sich ein Spanier bei der Datenschutzbehörde seines Landes über Google beschwert, weil er seine Privatsphäre verletzt sah. Bei Eingabe seines Namens fand er Hinweise über eine Zwangsversteigerung seines Hauses, die 15 Jahre zurücklag. ORT: BRÜSSEL (BELGIEN), LUXEMBURG (LUXEMBURG), MOUNTAIN VIEW (USA)
Die Richter am Europäischen Gerichtshof stärken mit ihrem Urteil das "Recht auf Vergessen". Internetnutzer können sich an Suchmaschinen-Betreiber wenden, um bestimmte Links löschen zu lassen.

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