
Da Birkenzucker nur ein umgangssprachlicher Begriff ist, darf er auch auf der Verpackung stehen. Selbst dann, wenn der Zucker-Ersatz gar nicht aus Birken hergestellt wurde. Glück für die Industrie: Xylit würde sich deutlich schlechter vermarkten lassen als der Zucker-Ersatz mit dem Namen Birkenzucker.
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