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Bundesverwaltungsgericht urteilt über Klage zu Rundfunkbeitrag

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet am Mittwoch (14.00 Uhr) ein Urteil zum Rundfunkbeitrag. Geklagt hat eine Frau aus Bayern, die das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender nicht ausgewogen findet und darum nicht zahlen will. Es geht um die Frage, ob Gerichte das Programm bei solchen Klagen prüfen müssen. Nicht entschieden wird, ob der Rundfunkbeitrag an sich erhoben werden darf oder ob die Sender tatsächlich zu einseitig berichten. (Az. 6 C 5.24)