Absichtlicher Frontalzusammenstoß: Urteil wegen Totschlags bleibt bestehen
Nach einem absichtlich verursachten tödlichen Frontalzusammenstoß im nordrhein-westfälischen Lügde vor eineinhalb Jahren bleibt es bei der achtjährigen Haftstrafe für den Angeklagten. Das Landgericht Detmold habe keine Veranlassung gesehen, ein milderes Urteil zu sprechen, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Der Angeklagte hatte Revision eingelegt.