Der Fall sorgte vor einem Jahr in ganz Deutschland für Entsetzen: Mehrere Krebspatienten waren kurz nach einer alternativmedizinischen Behandlung des Heilpraktikers Klaus R. im Juli verstorben, weitere mussten ins Krankenhaus. In seiner "Biologischen Krebsklinik" in Brüggen-Bracht bot er Therapien mit einem experimentellen Wirkstoff an, der laut Homepage des Heilpraktikers ein Wundermittel sein sollte: Das "aktuell beste Präparat zur Tumorbehandlung" sei die Substanz 3-Bromopyruvat, "effektiver als heutige Chemotherapeutika". Die "Basistherapie" bot Klaus R. für 9900 Euro an. Dabei war das Mittel nie ausreichend untersucht worden.
Die Staatsanwaltschaft Krefeld nahm daraufhin Ermittlungen auf. Der Vorwurf gegen R.: fahrlässige Tötung in drei Fällen und fahrlässige Körperverletzung in zwei Fällen. Doch obwohl die Untersuchungen bereits seit einem Jahr laufen, ist bislang "alles offen", wie eine Pressesprecherin erklärte. Der Kreis Viersen hatte Klaus R. nach den Todesfällen untersagt, im Kreisgebiet seiner Arbeit nachzugehen – zumindest für die Zeit der Ermittlungen. Doch seine generelle Erlaubnis, als Heilpraktiker zu arbeiten, behielt R.
Heilpraktiker ohne feste Ausbildung
Heilpraktiker müssen zwar eine Prüfung ablegen, doch keine Ausbildung vorweisen. Dennoch dürfen sie weitreichende Behandlungen vornehmen – wie R., der Infusionen gelegt hat. Auch werden sie kaum kontrolliert. Und es gibt keine verlässlichen Informationen, wer in Deutschland wo und wie tätig ist.
So musste auch das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium – noch unter der früheren Grünen-Ministerin Barbara Steffens – im vergangenen Sommer bei lokalen Behörden im Bundesland nachfragen: Nirgendwo sei Klaus R. gemeldet, erklärte ein Sprecher von Steffens damals, "so dass es für eine Untersagung keine Notwendigkeit gibt". Alle Gesundheitsämter seien informiert und könnten "umgehend tätig werden", wenn Klaus R. erneut eine Tätigkeit anzeigt.
Nach Recherchen des stern sollte es anders kommen. Tatsächlich hat Klaus R. schon lange wieder eine Tätigkeit gemeldet – im Nachbarkreis Wesel, im Oktober 2016. Ob und in welchem Rahmen R. dort Patienten behandelt oder behandelt hat, sagt der Kreis auf Nachfrage nicht. Klar ist jedoch: Trotz der laufenden Ermittlungen gelang es dem Heilpraktiker, nur gut zweieinhalb Monate nach den Todesfällen erneut eine Tätigkeit anzuzeigen – ohne dass der Kreis Wesel ihm das bislang untersagt hat. Wie kann dies sein?
Ein Problem ist, dass die Ermittlungen schon lange stocken. Anfangs hatte die Polizei Mönchengladbach die Ermittlungskommission "Brom" gegründet, die den Fall aufarbeiten sollte – doch später verzichtete die Staatsanwaltschaft auf die Unterstützung des 20-köpfigen Teams. Hinzu kamen interne Streitigkeiten. Die Polizei warf Klaus R. vor, womöglich absichtlich gehandelt zu haben. Dadurch hätten sich weitergehende Ermittlungsbefugnisse ergeben. Die Staatsanwaltschaft dagegen geht nur von möglicher Fahrlässigkeit aus.
Und es gibt ein zweites großes Problem: Laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft ist es sehr schwierig, festzustellen, ob die umstrittenen Therapien von Klaus R. den Tod der Patienten verursacht haben könnten. So ist das Mittel 3-Bromopyruvat chemisch sehr instabil und im Nachhinein kaum nachweisbar, die Rechtsmedizin analysiert seit Monaten. Die Staatsanwaltschaft hat bislang keine Anklage gegen den Heilpraktiker erhoben. Es ist daher derzeit offen, ob es jemals zur Anklage kommen wird.
"Gesundheitsschutz der Bevölkerung" in Gefahr
Dadurch, dass Klaus R. theoretisch wieder Patienten behandeln könnte, sieht das Gesundheitsministerium in NRW den "Gesundheitsschutz der Bevölkerung" in Gefahr. Es habe dem Landrat in Wesel "unmissverständlich deutlich gemacht, dass erhebliche Zweifel bestehen, ob Herr R. seiner Heilpraktikertätigkeit ordnungsgemäß nachgeht", erklärt ein Pressesprecher. Der neue nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) habe den Landrat gebeten, "unverzüglich" zu prüfen, ob dem Heilpraktiker seine Tätigkeit nicht untersagt werden müsse. Dem Kreis sei zudem mitgeteilt worden, dass "eine Praxisbegehung erforderlich erscheint", erklärt der Sprecher.
Doch es gibt offenbar gar keine Praxis, in der Klaus R. tätig sein könnte. In einem Schreiben vom November 2016 habe der Kreis Wesel das NRW-Gesundheitsministerium informiert, "dass Herr R. einer Tätigkeit als Heilpraktiker in Form einer 'mobilen Praxis' nachgeht", erklärt ein Sprecher Laumanns. Während ein Kreissprecher auf Nachfrage zunächst mitgeteilt hatte, "Ende 2016" habe der Heilpraktiker seine Tätigkeit angezeigt, hieß es nach mehrmaligen Nachfragen, dass dies bereits am 10. Oktober der Fall war. Klaus R. nutze Wohnräume "als Ausgangspunkt für Hausbesuche", erklärt der Sprecher. Weder die Adresse noch die Stadt will er unter Verweis auf den Datenschutz nennen.
Im Dezember stellte der Kreis dem Heilpraktiker eine Anhörung zu, die der "Prüfung der Untersagung der Heilpraktikertätigkeit" diente. Fragen zu Details der Anhörung ließ der Kreis Wesel mit Verweis auf den Datenschutz unbeantwortet. Im März schließlich wurden R.s Wohnräume inspiziert – doch passiert ist seitdem praktisch nichts. Für eine Untersagung der Tätigkeit R.‘s sieht der Kreis Wesel "keine ausreichende rechtliche Grundlage", heißt es.
Rechtlicher Rahmen soll ausgeschöpft werden
Auf komplettes Unverständnis stößt das Vorgehen des Kreises in Düsseldorf. "Nach Ansicht des NRW-Gesundheitsministeriums sollte der Kreis Wesel von den bestehenden rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen, um den Schutz der Bevölkerung sicherzustellen", erklärt ein Sprecher Laumanns. Das Ministerium habe den Kreis über die Rechtsauffassung des Ministeriums unterrichtet, "dass die Heilkundeausübung im Umherziehen nicht erlaubt ist und auch zu prüfen sei, ob möglicherweise die Verletzung von Sorgfaltspflichten durch den Heilpraktiker vorliegt." Da der Kreis nicht aktiv wurde, setzte die frühere Ministerin Steffens im Juni ein Schreiben direkt an den Landrat auf – dieses "blieb bislang unbeantwortet", erklärt der Sprecher. "Herr Minister Karl-Josef Laumann hat den Landrat des Kreises Wesel erneut persönlich angeschrieben und ihn gebeten, alle dem Kreis rechtlich möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung angemessen zu gewährleisten." Ein allgemeines Weisungsrecht seitens der Landesregierung bestehe nicht.
Der Kreis Wesel sieht jedoch keinen Grund, einzuschreiten – auch da die laufenden Ermittlungen noch nicht zu einer Anklage geführt hätten, wie ein Sprecher betont. Ein Vor-Ort-Termin habe außerdem kein unmittelbares Handeln notwendig gemacht, und auch "aus infektionshygienischer Sicht" hätten keine generellen Bedenken gegen die Ausübung der Heilpraktikertätigkeit als "Hausbesuchspraxis" gesprochen, erklärt der Pressesprecher. Die Angelegenheit werde weiter geprüft.
Minister Laumann will den Fall zum Anlass nehmen, zu prüfen, ob die Heilpraktikergesetzgebung "noch den Anforderungen der Zeit entspricht", wie er gegenüber dem stern erklärt. Zwar dürften Heilpraktiker nicht unter Generalverdacht gestellt werden, doch bräuchte es bundeseinheitliche Vorgaben für die Erlaubniserteilung, die Ausbildungsinhalte und die Aufsicht von Heilpraktikern. "Nach der Bundestagswahl muss das auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung verankert werden", betont Laumann. Sollte dies "wider Erwarten" nicht passieren, werde die Landesregierung eigene landesrechtliche Maßnahmen ergreifen, erklärt ein Sprecher.
Wer ist für Heilpraktiker zuständig?
Doch hier könnte es eine zweite böse Überraschung geben – denn obwohl Missstände auch von Bundestagsabgeordneten vielfach beklagt wurden, ist auf Bundesebene bislang wenig passiert. Anfang dieses Jahres trat zwar eine Gesetzesänderung in Kraft, die unter anderem künftig einheitliche Leitlinien für Prüfungen von Heilpraktikern vorsieht. Diese sollen bis Endes des Jahres erarbeitet werden. Doch Patientenschützer halten die geplanten Änderungen für unzureichend und fordern grundlegendere Maßnahmen. Fraglich bleibt aber, ob die nächste Bundesregierung das Thema nochmal aufgreifen wird, wie Laumann es sich erhofft.
Auf Nachfrage des stern wollte sich die Verteidigerin von Klaus R. nicht zu einer möglichen Tätigkeit im Kreis Wesel äußern. Ob und inwiefern R. derzeit Patienten behandelt oder ihnen Hausbesuche abstattet, bleibt offen. Bislang hat ihm der Kreis Wesel diese Tätigkeit jedenfalls nicht untersagt.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, zeigt sich gegenüber dem stern entsetzt über den Fall R., wie auch das fehlende Handeln der Gesetzgeber. "Es ist absurd, wenn ein Heilpraktiker trotz Tätigkeitsverbot in einem Landkreis einfach im Nachbarkreis weiterpraktizieren darf", erklärt der Patientenschützer. Nicht ohne Grund habe der Kreis Viersen Klaus R. dies verboten. "Der Fall zeigt, dass das Heilpraktikerrecht grundlegend reformiert werden muss", betont Brysch. Erst im April hatte eine stern-Recherche aufgedeckt, dass ein Heilpraktiker in Bayern weiter praktizieren durfte, obwohl er sich wegen des Todes einer Krebspatientin vor Gericht verantworten musste.

Update 16:53 Uhr: In einer früheren Fassung des Artikels hieß es: '"Dem Kreis wurde zudem mitgeteilt, dass aufgrund dieser beiden Einschätzungen eine Praxisbegehung erforderlich erscheint, und um Prüfung gebeten, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden", erklärt der Sprecher.' Das Zitat des Gesundheitsministeriums in NRW wurde in einem falschen Kontext zitiert. Wir haben die Stelle entsprechend korrigiert und bitten, den Fehler zu entschuldigen.