
Auch Milchbrötchen enthalten Hefe und somit Alkohol. "In Früchten, Fruchtsäften und Brot entsteht Alkohol durch den natürlichen Gärungsprozess", so das Bayerische Staatsministerium für Verbraucherschutz. "Dieser natürliche Alkoholgehalt wird als unbedenklich eingestuft, da er selten 0,3 Volumenprozente übersteigt und geschmacklich nicht an Alkohol erinnert. Da er sich 'von Natur aus' im Lebensmittel befindet, muss er nicht deklariert werden."
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