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PID-Entscheidung im Bundestag Feierliche Floskeln

Der Bundestag hat beschlossen, die Gen-Untersuchung von künstlich gezeugten Embryos auf Erbkrankheiten, die sogenannte PID, in engen Grenzen zuzulassen. Es ist ein verzagter Beschluss.
Ein Kommentar von Frank Ochmann

Von Debatten wie der heutigen im Bundestag heißt es oft, sie stünden für Sternstunden des Parlaments. Weil sie so grundsätzlich sind, von manchmal philosophischer Getragenheit und weil auch noch der letzte Hinterbänkler ein paar Minuten lang erklären darf, was sein Gewissen prägt und bewegt. Dagegen ist nichts einzuwenden. Auffallend ist nur, dass es immer solche etwas randständigen Debatten wie die um die Präimplantationsdiagnostik (PID) sind, bei denen unseren Abgeordneten von ihren Oberen die Freiheit des Gewissen so uneingeschränkt eingeräumt wird. Könnte es daran liegen, dass diese Entscheidungen beinahe folgenlos sind, weil ohnehin nicht mehr als ein- oder zweihundert Paare jährlich davon Gebrauch machen werden, wie die teils langjährige Praxis der PID bei Nachbarn wie Großbritannien zeigt?

Nichts an den heute gehörten Argumenten für oder gegen eine genetische Untersuchung von Embryonen in der Petrischale war neu. Die Debatte kam ja überhaupt nur zustande, weil der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr die PID innerhalb bestimmter Grenzen zugelassen und mit dem seit gut 20 Jahren geltenden und schon damals in ganz ähnlich zähem Ringen hervorgebrachten Embryonenschutzgesetz für vereinbar gehalten hatte. Diese höchstrichterliche Entscheidung aus Karlsruhe brachte allerdings die Fundamentalisten aller Couleur auf die Zinne und führte schließlich zum heute gescheiterten Versuch, die PID ausdrücklich und ausnahmslos zu verbieten. Emotional waren viele Debattenbeiträge und voll von eigenen Erlebnissen und den teils berührenden Erfahrungen anderer. Eine Sternstunde des Parlaments war das - unabhängig vom Ausgang der Entscheidung - trotzdem nicht. Denn wieder einmal wurde mit wolkigen und manchmal auch mystisch aufgeladenen Begriffen argumentiert, die bei näherer Prüfung nichts als feierliche Floskeln sind.

Klingt eindrucksvoll, sagt wenig

Andrea Nahles formulierte, was für sie und ihre Mitstreiter gegen die PID bei der Diskussion im Zentrum stand: "Es geht um den Respekt vor dem Leben von Anfang an." Das klingt zunächst eindrucksvoll, sagt aber nur wenig. Denn schon bei der Frage, wann das Leben anfängt, scheiden sich die Geister. Vor allem Konservative mit einem christlich geprägten Weltbild pflegen an dieser Stelle von der "Verschmelzung von Ei und Samenzelle" zu sprechen und damit den Beginn menschlichen Lebens zu markieren. Doch auch die Verschmelzung dieser Zellen ist ein Prozess, kein eindeutig definierbarer Zeitpunkt und bringt darum nur scheinbar Präzision in die Debatte. Wie brüchig das Konzept des "Lebens von Anfang an" ist, zeigt eine andere Diskussion, die auch in diesen Tagen geführt wird, die über das Transplantationsgesetz.

Ein Mensch, dessen Herz zwar noch schlägt, dessen Hirnströme aber auf ein nicht mehr messbares Niveau abgesunken sind, darf für die Organentnahme zum Zwecke der Transplantation freigegeben werden. Nach dieser Definition ist es also die Hirntätigkeit, die darüber entscheidet, wann über einen Menschen medizinisch verfügt werden kann. Ein Embryo von vier, acht oder 16 Zellen hat aber kein Gehirn, ja nicht einmal eine erkennbare Anlage dafür. Das sogenannte Neuralrohr, die erste Stufe eines Zentralnervensystems, zu dem dann auch das Gehirn gehört, entwickelt sich erst drei bis vier Wochen nach der Befruchtung. Wenn die Zeit davor aber angeblich schon ein volles Menschseins ist und das somit unabhängig von jeder Hirntätigkeit, wieso gilt dann ein Mensch mit schlagendem Herzen und flachem EEG als hinreichend tot, um ihm seine Organe nehmen zu können?

Widersprüche und Unschärfen

Es sind solche Widersprüche und dazu viele Unschärfen, von denen es in der Debatte ebenso wie in den zur Abstimmung vorgelegten Gesetzesentwürfen wimmelte. Natürlich lässt sich auch beim beschriebenen Beispiel der Hirntätigkeit als Kriterium einer Lebensgrenze - in diesem Fall das Lebensende eines Menschen - noch irgendeine Spitzfindigkeit formulieren, die sie vom Anfang des Lebens unterscheidet.

Vom "Potenzial" ist zum Beispiel oft die Rede - davon also, dass aus einem Embryo ja ein Kind und später ein erwachsener Mensch werden kann und dass darum auch dem Embryo schon uneingeschränkter Respekt und Schutz gebührt (was immer das dann im konkreten Fall heißt). Um die Notwendigkeit, eine ethische Grenze zu ziehen, kommt aber auch nicht herum, wer so argumentiert. Denn rein theoretisch hat ja auch schon jede Keimzelle für sich das Potenzial, sich zu einem voll funktionsfähigen Menschen zu entwickeln. Dass sie dafür eine weitere Keimzelle benötigt, ändert nichts am Prinzip. Denn auch ein früher Embryo braucht noch ein weiteres "Hilfsmittel" - die Einnistung in die Gebärmutter nämlich -, um sein Potenzial voll entfalten zu können. Und auch ein Neugeborenes ist nicht allein lebensfähig. Warum also sind nach dieser Logik zum Beispiel Samenzellen trotz ihres theoretischen Potenzials nicht geschützt?

Was solche Diskussionen vor allem bedeuten, ist das: Die vermeintlich klaren Positionen für oder gegen den vollen Schutz menschlichen Lebens gibt es überhaupt nicht. Nirgends und bei keiner Seite, mag sie sich noch so ins Zeug werfen. Weder bei den Konservativen noch bei den liberaler Gesinnten. Am Wortgeklingel wird auch die heutige Entscheidung nichts ändern. Denn auch der jetzt beschlossene Text beginnt mit einem Verbot der PID - außer es besteht "auf Grund der genetischen Disposition der Eltern oder eines Elternteiles für deren Nachkommen eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit". Was aber ist "schwerwiegend"? Und wann ist die Wahrscheinlichkeit einer solchen Erkrankung "hoch"? Hoch ist darum zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass die Gerichte sich auch künftig mit solchen Fällen beschäftigen müssen.

Emanzipation von einer religiösen Mystik

Gibt es wenigstens irgendetwas Positives an der heutigen Entscheidung? Für einzelne Paare - es sind ja nur ganz wenige - ist es zweifellos ein Vorteil, nun nicht mehr über die Grenze fahren zu müssen, wenn sie sich ein Kind wünschen, dem eine bestimmte schwere Erbkrankheit erspart werden soll. Und für unsere Gesellschaft insgesamt ist bei allem verbleibenden Wischiwaschi immerhin positiv zu vermerken, dass die Mehrheit des Parlaments fundamentalistische Positionen zurückgewiesen hat. Damit ist zwar keine "Emanzipation von der Natur" eingeleitet, wie sie Peter Hintze in seiner Rede postuliert hatte, dafür aber eine längst überfällige Emanzipation von einer religiösen Mystik, die vielleicht das eine oder andere Gewissen beruhigen kann, betroffenen Menschen aber nur selten wirklich Hilfe bringt.

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