Wegen Dschungelcamp-Reise Niederlage im Berufungsprozess: Mutter von Nathalie Volk muss Geldstrafe zahlen

Nathalie Volk und ihre Mutter
Nathalie Volk und ihre Mutter Viktoria vor dem Lüneburger Landgericht
© Philipp Schulze / DPA
Um ihre Tochter 2016 ins Dschungelcamp zu begleiten, ließ sich Viktoria Volk krankschreiben. Daraufhin wurde die Lehrerin vom Dienst suspendiert und sollte eine Geldstrafe zahlen. Dagegen legte Volk Berufung ein - und wurde nun erneut verurteilt.

Die Mutter von Dschungelcamp-Teilnehmerin Nathalie Volk ist im Streit um eine Krankschreibung auch im Berufungsprozess zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Lehrerin Viktoria Volk hatte ihre Tochter im Januar 2016 zum RTL-Dreh nach Australien begleitet. Das Landgericht Lüneburg befand sie am Dienstag des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses für schuldig, änderte aber eine Entscheidung des Amtsgerichts Soltau.Das Landgericht reduzierte die Strafe auf 90 Tagessätze zu je 60 Euro. Das Amtsgericht hatte 140 Tagessätzen von jeweils 70 Euro verhängt. Die Verteidigung plädierte am Dienstag auf Freispruch und kündigte an, Revision einzulegen. Laut Anklage soll sich die 48-Jährige eine Krankschreibung erschlichen haben, nachdem sie zuvor vergeblich einen Antrag auf Sonderurlaub eingereicht hatte.

Viktoria Volk suchte vier Tage vor Abflug zwei verschiedene Ärzte auf

"Wir gehen davon aus, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung tatsächlich falsch war", erklärte der Vorsitzende Richter Kay Lange. Aus Sicht der Kammer entschloss sich die Pädagogin dazu, eine Krankheit zu "präsentieren" und entsprechende Symptome vorzutäuschen. Das ergebe sich aus der Gesamtschau der Umstände.

So wurde die damals in Soltau beschäftigte Lehrerin nur vier Tage vor dem Abflug krankgeschrieben. Sie hatte dabei an einem Tag zwei verschiedene Ärzte aufgesucht, beide diagnostizierten eine depressive Erschöpfung. Der erste sah sie noch im Vorstadium eines Burnouts. Er schrieb Volk für eine Woche krank und überwies sie an einen Psychiater. "Das reichte noch nicht, den Zeitrahmen abzudecken, der für Australien notwendig wäre", meinte dazu der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Unmittelbar nach dem ersten Arztbesuch fuhr die Pädagogin in Begleitung ihrer Tochter zu einer Ärztin, die sie dann für drei Wochen bis zum Ende des Schulhalbjahres krankschrieb. Die Medizinerin ging damals von einer schweren Erkrankung aus. Von der unmittelbar bevorstehenden Australienreise sagte die Beamtin beiden Ärzten nichts. "Nicht nachvollziehbar", fand Richter Lange. Auch sei die Behandlung nie fortgesetzt worden.

Mutter von Nathalie Volk soll aus Schuldienst entlassen werden

Ende Juni soll in einem weiteren Verfahren entschieden werden, ob Viktoria Volk auch ihren Beamtenstatus verliert. Das Land Niedersachsen will die Mutter von Nathalie Volk aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Die mündliche Verhandlung über die Disziplinarklage gegen die Lehrerin wurde auf den 28. Juni festgelegt. Das Gericht entscheidet darüber, ob die Studienrätin als niedersächsische Beamtin entlassen wird, wie die Landesschulbehörde es vorhat. Möglich ist auch eine weniger harte Disziplinarmaßnahme wie die Kürzung der Dienstbezüge oder eine Geldbuße.

Ende Dezember errang die Mathelehrerin einen Teilerfolg vor dem Verwaltungsgericht: Bis zur abschließenden Entscheidung über die Disziplinarklage darf Viktoria Volk wieder bei vollen Bezügen unterrichten. Sie arbeitet mittlerweile wieder, aber an einer anderen Schule als vorher.

jum/DPA

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