Björn Höcke

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Björn Höcke vor Gericht in Halle

AfD-Politiker Björn Höcke muss wegen NS-Parole Geldstrafe zahlen

Der rechtsextreme AfD-Politiker Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des zweimaligen Verwendens einer NS-Parole verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Donnerstag die Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt, das gegen den thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden und Landesparteichef Geldstrafen verhängt hatte. Es ging um zwei Vorfälle bei Parteiveranstaltungen, Höcke will gegen die BGH-Entscheidung rechtlich vorgehen. (Az. 3 StR 484/24 und 3 StR 519/249)
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