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Steuern sparen nach Erhalt einer Abfindung

Ich möchte gern in 2025 den Höchstebetrag von 29.344€ als Sonderausgaben für die Altersvorsorge geltend machen. Allerdings bin ich unsicher, ob ich dieses Geld a) in die gesetzliche Rentenversicherung zum Ausgleich des Abschlages von 14,4% auf die vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte einzahle oder b) in eine neu abzuschließende Fondsorientierte Basisrente (Rürup) bei einer Versicherungsgesellschaft einzahle. Im Falle meines Todes gibt es keine Kinder oder einen Partner zu versorgen. Welche Unterschiede dieser Varianten sollte ich noch berücksichtigen? Freundliche Grüße Anne